Archiv 2022

Mitteilungen aus 2022

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       Dezember 2022

Spritpreise steigen und steigen:
Wir sind sauer! Es muss was passieren!

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Die Situation ist bekannt. Die Spritpreise bewegen sich rasant nach oben. Die Kilometerentschädigung dümpelt vor sich hin. Die Verärgerung unter den Mitarbeitenden steigt weiter. Die Grenze des Erträglichen ist erreicht. Es muss jetzt etwas passieren!

Die Bereitschaft zum Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeugs steht auf der Kippe. Insbesondere den unteren Verdienstgruppen gegenüber vernachlässigt der Arbeitgeber erheblich seine Fürsorgepflicht. Der BDF Hessen fordert die Verantwortlichen zur Erhaltung des sozialen Friedens auf, sofort zu handeln und die Kilometerentschädigung mindestens zu verdoppeln. 

Sigrun Brell, BDF-Vorstand

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      Dezember 2022

Burn-out behandeln und dann einfach weitermachen?

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Folgender Brief erreichte uns im September 2022 von einem Mitglied, den wir anonym und mit Erlaubnis des Mitglieds veröffentlichen wollen. Dieser Brief macht uns sehr betroffen und sollte auch Sie persönlich zum Nachdenken bringen.

„Vielen Dank für die Einladung zum BDF-Landesverbandstag. Wegen der folgend beschriebenen Umstände kann ich leider nicht teilnehmen:

In 2020 war ich an Burn-Out erkrankt. Ich machte eine Überlastungsanzeige und ließ mich über einen Zeitraum von sieben Wochen von einem Psychologen von EAP-Assist beraten. Eine Krankschreibung war unausweichlich. Es wurde eine mittelgradige Depression mit all den damit verbundenen Risiken diagnostiziert. Es folgten ein achtwöchiger Aufenthalt in einer Fachklinik für Psychiatrie und eine
anschließende sechsmonatige ambulante Weiterbehandlung. Aus der Klinik wurde ich als arbeitsunfähig entlassen. Seit Juni diese Jahres befinde ich mich im Vorruhestand. Um die erzielten Therapieerfolge nicht zu gefährden, wurde mir geraten, jegliche Konfrontation mit meiner beruflichen Vergangenheit zu vermeiden. Konkret sieht das so aus, dass ich z. B. kein grünes Hemd und kein Jagdgewehr
mehr besitze und selbst meinen Freundeskreis wechseln musste. Ich habe praktisch meine Identität geändert. Niemandem wünsche ich, so etwas durchmachen zu müssen.
Deshalb mein Appell an den BDF: Setzt euch weiter für Arbeitsentlastungen
und mehr Personal ein!
Gerne können Sie diesen Brief als mahnendes Beispiel auch veröffentlichen.“


Mitglied des BDF Hessen

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      November 2022

Bericht der Jahreshauptversammlung
am 15.09.2022 

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Coronabedingt fanden in den letzten Jahren viele Treffen leider nur online bzw. teilweise überhaupt nicht statt. Erfreulicherweise konnte der BDF Hessen dennoch auch dieses Jahr eine Jahreshauptversammlung in kleiner Gemeinschaft in WartenbergAngersbach durchführen. Das Vorsitzteam hatte rechtzeitig zu einer internen Mitgliederversammlung und einer anschließenden öffentlichen Exkursion zum Thema „Naturnahe Kiefernbewirtschaftung“ eingeladen
.
Sigrun Brell begrüßte im Namen des gesamten Vorsitzteams (S. Brell, R. Janson, S. Rummel) die etwa 20 anwesenden Mitglieder, um der Toten zu gedenken, Ehrungen für langjährige Mitglieder auszusprechen und Berichte von den Aktivitäten im Vorjahr des BDF Hessen zu liefern. Nach dem Tätigkeitsbericht des Vorstandes folgten der Kassenbericht des Schatzmeisters und die Entlastung des Vorstandes.

Es folgte die Wahl von Daniel Gerlach zum Landesredakteur und Lukas Lemme zum zweiten Kassenprüfer. Ein neuer Rechtsschutzbeauftragter bzw. eine neue Rechtsschutzbeauftragte konnte nicht benannt werden. Die Homepage des BDF Hessen wird aktuell von einer Arbeitsgruppe überarbeitet. Sobald die Website fertiggestellt ist, soll ein engagiertes Mitglied für die Pflege gewonnen werden. Bis dahin übernimmt Daniel Gerlach die Aufgabe kommissarisch.

Nach einer kurzen Pause wurde unter reger Beteiligung der anwesenden Mitglieder über die zu geringe KM-Entschädigung für privat gestellte Pkw von HessenForst diskutiert. Hierzu wird der BDF Hessen sich juristisch vom dbb beraten lassen.

Zu guter Letzt gab Sigrun Brell einen Ausblick auf die kommenden Jahre, die Kernthemen sind folgende:
●   Die Herausforderungen in den nächsten Jahren, die sicherlich viele Forstverwaltungen im gleichen Maße betreffen, sind vor allem die Unterausstattung des gesamten öffentlichen Dienstes mit Personal, in Deutschland fehlen 360.000
Stellen.
●   Eine attraktive Gestaltung von Arbeitsplätzen, dazu zählen nicht nur Worthülsen wie „familienfreundlicher Betrieb“, dazu gehört eine Arbeitsbelastung, die sich an der vorhandenen Mitarbeiterausstattung unter Berücksichtigung
der Leistungsfähigkeit orientiert.
●   Eine weitere Aufgabe, die vor allem die derzeitigen Personalratsmitglieder stemmen werden, ist die Begleitung des Prozesses Strukturkonzepte der Forstämter, HessenForst 2025.
●   Eine große Herausforderung wird die Überbrückung des Generationenübergangs von der „alten“ auf die „junge“ Generation. Das betrifft sowohl den Arbeitsplatz als auch den Berufsverband (Stärkung des Mentorings). Auch für die nächste Wahl der Personalräte muss nun schon begonnen werden, interessierte Mitglieder für diese Aufgabe zu akquirieren und zu begeistern, da gerade dort aktiv mitgestaltet wird.
●   Die Wiederbewaldung Deutschlands, insbesondere der Mittelgebirgsregionen, ist ein Thema, welches uns im Griff hat. Hier geht es vor allem einerseits um gute Information der Öffentlichkeit, welche der Bundes-BDF auf hervorragende Art und Weise bespielt, sowie andererseits um die Generierung von Fördermitteln. Anders wird dies, gerade in den Kommunal- und Privatwäldern, nicht zu stemmen sein.

Die interne Mitgliedersitzung wurde beendet und Herr Mincev vom BDF-Sozialwerk informierte die Anwesenden über die Themen Beihilfe, Dienstunfähigkeit und insbesondere psychische Probleme aus Sicht des BDF-Sozialwerks.

Das gemeinsame Mittagessen wurde von einer ansässigen Metzgerei geliefert, und ein Großteil der anwesenden Mitglieder fuhren im Anschluss zur Exkursion in das Revier Oberrode des Forstamts Fulda. Dort empfing sie der Kollege Manfred Kellerhoff und zeigte seinen Weg der naturnahen Kiefernbewirtschaftung. Bei strahlendem Sonnenschein und bester Laune endete die Veranstaltung. Der
BDF-Vorstand dankte Herrn Kellerhoff für seine interessanten Erfahrungen und Erläuterungen mit einer erlesenen Flasche Wein.

Rebekka Janson, BDF­Vorstand


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      November 2022

BDF Hessen begrüßt neue Referendare zum Vorbereitungsdienst

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Zum 1.6.2022 haben neun Referendare die Ausbildung zum höheren Forstdienst in der Landesforstverwaltung Hessen begonnen. Neben den klassischen Stationen Forstamt, Reisezeit und Landesbetriebsleitung beginnt die Ausbildung mit
dem Einführungslehrgang in der LBL Standort Gießen. Bei gekühlten Getränken und Heißem vom Grill lassen sich die vielen Fragen rund um die Ausbildung und den neuen Lebensabschnitt gut beantworten. Auch wenn das Referendariat für viele Hochschulabsolventen nach wie vor zur klassischen Ausbildung dazugehört, so ist doch wenig über die Besonderheiten der zweijährigen Ausbildung und den Status als Beamter auf Widerruf bekannt. Christos Mincev vom BDF-Sozialwerk hat daher in bewährter Weise über die Besonderheiten des Beamtenwesens referiert und auch die damit verbundenen versicherungstechnischen Fallstricke erläutert. Als Berufsverband fühlen wir uns ganz besonders der Ausbildung junger Forstleute verpflichtet und stehen jederzeit unseren neuen Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite. Der BDF Hessen begrüßt die Nachwuchskräfte und wünscht ihnen viel Erfolg bei der Ausbildung. 

Sebastian Gräf, stellv. Vorsitzender BDF Hessen

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          Oktober 2022

ohne Beitrag                                                                                                                

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                      September 2022

Sommerfest im Wald

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Am Nachmittag des 9. Julis fanden sich etwa 25 Gäste auf einer hübschen Waldlichtung im Forstamt Romrod im Revier Maulbach bei Kaffee und Kuchen zum gemütlichen Beisammensitzen ein. Es gab eine Menge zu plaudern, und die Aktiveren spielten einige Runden Wikingerschach. Beim abendlichen Grillen mit allerlei mitgebrachten Leckereien haben wir dann den schönen Tag ausklingen lassen. Wir hatten jede Menge Spaß, und es war eine Freude, viele alte und neue Gesichter angetroffen zu haben. Die Entscheidung war in der Nacht schon gefallen – nächsten Sommer braucht es eine Wiederholung. Einen großen Dank an alle HelferInnen, besonders an die Leute vor Ort! 

BDF-Jugend Hessen 

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                      Juli/August 2022

Nachricht an den Leiter des Landesbetriebs HessenForst:
Offener Brief an Michael Gerst

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Sehr geehrter Herr Gerst,

wir als BDF Hessen waren äußerst erfreut, als der Landesbetrieb unsere langjährige Forderung nach der Verbeamtung des forstlichen Fachpersonals im Bereich des gehobenen und höheren Dienstes im letzten Jahr endlich aufgriff. Ein wirksames Mittel zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Dabei dient die Verbeamtung nicht nur der langfristigen sicheren Bindung der Mitarbeitenden an den Landesbetrieb, sondern schließt endlich die Einkommenslücke bei Verrichtung der gleichen Arbeit durch Beamte und Tarifbeschäftigte.

So bekommen bekanntermaßen Beamte ein deutlich höheres Netto monatlich ausgezahlt, welches mehrere Hundert Euro Monat für Monat betragen kann. Nun stellen wir fest, dass in etlichen Fällen und hier insbesondere bei langjährigen Mitarbeitenden uns nicht erklärbare Verzögerungen auftreten. Offensichtlich geht es hier nicht nur darum, dass Gesundheitsämter den Mitarbeitenden nur schleppend Termine anbieten.

Obwohl die Verbeamtung beschlossen ist und Planstellen vorhanden sind, haben insbesondere Mitarbeitende der höheren Entgeltgruppen bisher noch nicht einmal ein Angebot übersandt bekommen. Die Unzufriedenheit in diesen Gruppen ist deutlich spürbar und trägt nicht gerade zur Mitarbeitermotivation bei.

Wir fragen Sie heute:
●  Warum wird hier mit unterschiedlichem Maß gemessen?
●  Wo hakt es genau?
●  Was unternehmen Sie konkret, um die Verbeamtung auch dieser Mitarbeitenden zu beschleunigen?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort und verbleiben
mit freundlichen Grüßen 

gez. Brell, Janson, Rummel
Vorsitzteam BDF Hessen
 

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                   Juni 2022

Große Nachfrage: 
BDF-Prüfungssimulation für die ReferendarInnen

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Bei bestem Wetter Ende April folgten alle ReferendarInnen der Einladung zur Prüfungssimulation in das Revier Thiergarten am Forstamt Hofbieber. Den Anwärtern ist die vom BDF Hessen durchgeführte Prüfungssimulation schon lange bekannt und hat sich über die Jahre als fester Bestandteil ihrer Prüfungsvorbereitung etabliert. Für die ReferendarInnen gab es das schon länger nicht mehr, was der BDF zukünftig wieder alljährlich etablieren möchte.
An zehn Stationen in einem Parcours konnten die ReferendarInnen ihren Wissensstand auf Lücken überprüfen. An jeder Station wurde breit gefächert gefragt, allbekannte Themen wie z. B. Holzaushaltung, Waldbau oder Tarifrecht wurden behandelt. Es kommt aber auf die Lücken gar nicht an, sonderndie Prüflinge sollen ein Gefühl für den echten Prüfungsablauf bekommen und unter Zeitdruck die Fragen souverän beantworten. Anschließend wurde der Tag mit Feedback und Wissensaustausch bei einem gemeinsamen Grillen am Forstamt abgerundet. Für die Prüfungssimulation, welche gewerkschaftsübergreifend stattfand, bedanken wir uns beiallen Helfern aus den Forstämtern Hofbieber und Fulda. Wir wünschen den ReferendarInnen gutes Gelingen und viel Erfolg bei der anstehenden Prüfung.

Sebastian Rummel, BDF Vorstand

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                                     Juni 2022

Treffen in Frankenberg:
Senioren „60 plus“ werden wieder aktiv

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Trotz aller Unwägbarkeiten hinsichtlich Corona lädt der BDF-Landesverband Hessen in diesem Jahr wieder zu einem Ausflug ein, diesmal nach Frankenberg/Eder am Donnerstag, 22. September 2022; angesprochen sind alle Pensionäre (auch solche in Lauerstellung), aber auch die Kolleginnen und Kollegen, die bereits das 60. Lebensjahr erreicht haben, mit ihren „besseren Hälften“.

Geplant sind eine Stadtbesichtigung und ein Besuch des traditionsreichen Möbelherstellers Thonet. Die Kosten für die Führungen und das gemeinsame Kaffeetrinken trägt wie in den vergangenen Jahren der BDF-Landesverband Hessen, Mittagessen und Fahrkosten gehen zu eigenen Lasten.

Damit wir bei Vorbestellungen halbwegs realistisch planen können, bitten wir alle, die Interesse und Zeit haben, sich baldmöglichst mit Adresse und Telefonnummer (und evtl. dem Hinweis, ob eine Mitfahrgelegenheit gesucht wird oder angeboten werden kann) bei Johann.M@bdf-hessen.de oder per Post bei Manfred Johann, Laubacher Str. 3, 63679 Schotten, anzumelden; der genaue Tagesplan mit Treffpunkten etc. wird dann den Interessenten direkt per E-Mail oder Post zugesandt.

Die derzeitige Pensionierungswelle bringt es mit sich, dass etliche Kollegen und Kolleginnen Ihre private E-Mail-Adresse noch nicht gemeldet haben. Wer also vom BDF zeitnah informiert und auf dem Laufenden gehalten werden möchte, sollte Änderungen bei den aktuellen Erreichbarkeiten dringendan Erwin Elsesser (Elsesser.E@bdf-hessen.de) melden. Es wird vorausgesetzt, dass für unser Treffen in Frankenberg alle bis dahin erforderlichen Maßnahmen genutzt werden, um sich und andere vor Corona zu schützen. Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen bei guter Gesundheit, strahlendem Sonnenschein und mit fröhlichen Gesichtern. 

Der Landesverband

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                                    Mai 2022

Veranstaltung stieß auf großes Interesse:
BDF-Prüfungssimulation für Anwärter

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Auch in diesem Frühjahr fand wieder eine Prüfungssimulation für die AnwärterInnen des gehobenen Forstdienstes statt. Kurz vor der Prüfung ist es eine Art Generalprobe, um die Situation, der die Aspiranten in der Waldprüfung ausgesetzt sind, einmal durchzuspielen. Dabei geht es an den sechs Themenstationen nicht originär um die Wissensvermittlung, sondern um die Gelegenheit, sich selbst in einer realistischen Situation zu testen und zu üben, unter einem gewissen Zeitdruck das gelernte Wissen zuverlässig abzurufen. Dass der BDF Hessen damit einen Nerv trifft, hat auch die diesjährige Simulation gezeigt. Landesjugendleiter Nils Koch und sein ehrenamtliches Team konnten nahezu alle AnwärterInnen an diesem Tag begrüßen. Am Ende des harten „Prüfungstages“ belohnte der BDF die Teilnehmenden noch mit einer kleinen Stärkung. Zweimal im Jahr bereitet die BDF-Jugend Hessen die Simulation der Waldprüfung für den gehobenen Forstdienst vor. Die Termine sind zeitnah im Frühjahr und Herbst vor der Laufbahnprüfung. Aufgrund des großen Interesses ist die Idee entstanden, das Modell der Prüfungssimulation auch auf die Referendare zu übertragen. Wer in diesem neu entstehenden Prüfungsteam mitmachen will, kann sich gerne bei Nils Koch oder Sebastian Rummel melden. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei allen Mitwirkenden und den Dienststellen ausdrücklich für die kollegiale Freistellung bedanken.

BDF-Vorsitzteam


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                                     Mai 2022

Geschafft! 1. Laufbahnprüfung 2022 erfolgreich

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Es ist geschafft, ein weiteres bewegtes Jahr ist vorbei! Im Rahmen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst am 23. und 24. März wurden sowohl mündliche als auch praktische Prüfungen abgelegt. Die schriftlichen Prüfungen wie auch die Projektprüfungen wurden im Vorfeld bereits erfolgreich abgelegt. Insgesamt haben 20 Personen die Laufbahnprüfung angetreten, alle haben diese erfolgreich bestanden. Im direkten Anschluss an die Zeugnisübergabe wurden die Urkunden zur Verbeamtung durch Herrn Martin Küthe überreicht. Wir wünschen allen Absolventinnen und Absolventen alles Gute und freuen uns, wenn sie uns und dem Land Hessen treu bleiben.

Auch in diesem Jahr würdigte der BDF Hessen die beste Prüfungsleistung mit einem kleinen Präsent. Der BDF möchte sich ausdrücklich bei dem gesamten Team, das diese Prüfung ermöglicht, bedanken. Neben den Revierleitungen und Forstwirten, welche die Waldprüfung perfekt vorbereitet haben, soll aber das FBZ Weilburg mit allen fleißigen Helferinnen und Helfern nicht vergessen werden. Auch den Prüferinnen und Prüfern, dem Team in der Fachabteilung Personal in Kassel sowie allen Ausbildenden möchten wir an dieser Stelle für ihr unermüdliches Engagement danken! 

Christoph Schulz

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Mai 2022

Das leidige Thema der Kilometerentschädigung:
Unkosten steigen und steigen!

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Unablässig steigen die Spritpreise, aber auch die Reparaturkosten. Unanständig, wie sich Raffinerien und Mineralölhändler bereichern. Unverzüglich werden die Kosten für die private Mitbenutzung der Dienstfahrzeuge analog zu den ermittelten Kosten und unbeirrt erhöht. Unbeeinflussbar und unmöglich, die Kostenerstattung für MitarbeiterInnen, die ihr eigenes Fahrzeug einsetzen, zu erhöhen? 0,35 Euro/km (netto = brutto) beträgt die Kilometerentschädigung für den HessenForstler bei Nutzung des privaten Pkws für dienstliche Zwecke. Die Kilometerentschädigung ist seit Jahren konstant und kann nicht von HessenForst erhöht, sondern muss auf politischem Weg verändert werden. Da tut sich nichts.

Unbefriedigend!
0,48 Euro/km netto und somit 0,57 Euro/km brutto kostet ein Kilometer private Mitbenutzung eines Pooldienstwagens durch die/den Mitarbeitende/-n. Gerade erst wurden die Erstattungsbeträge durch HessenForst erhöht. Somit ein Unterschied von 0,23 Euro/km. In der Annahme, dass HessenForst hier realistische Kosten ansetzt, ist es offensichtlich, dass die Kilometerentschädigung für den (erwarteten) Einsatz von Privatfahrzeugen nicht mehr auskömmlich ist. Unglaubliche Ungleichbehandlung! Spart die Landesverwaltung hier Kosten auf dem Rücken der Mitarbeitenden? Wir fordern eine sofortige Erhöhung der Kilometerentschädigung für den Einsatz der Privatfahrzeuge auf realistische Werte,
somit auf 0,48 Euro/km.

BDF-Vorsitzteam 

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                                  April 2022

Mitgliederverwaltung des BDF Hessen
in neuen Händen

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Mein Name ist Erwin Elsesser und ich bin 67 Jahre alt, verheiratet und habe vier erwachsene Kinder. Seit dem 1. März habe ich die Mitgliederverwaltung für den BDF Hessen übernommen. Außerdem übernehme ich die Betreuung unseres Mailpostfachs info@bdf-hessen.de und weitere allgemeine Aufgaben. Zum BDF bin ich über die Monatszeitschrift BDF aktuell meiner Frau gekommen, die ebenfalls Mitglied im BDF ist. Als ich gefragt wurde, ob ich mir diese Aufgaben vorstellen kann, habe ich mich nach zwei Jahren im Ruhestand entschieden, diese Herausforderung anzunehmen.

Der Umgang mit Menschen war in der Vergangenheit Grundlage meiner beruflichen Tätigkeit. Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich zum Bankbetriebswirt weitergebildet und war in dieser Zeit ausnahmslos im genossenschaftlichen Bankenverbund bis 2003 tätig. Ab 2004 habe ich eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann bei der Debeka erfolgreich abgeschlossen und bin dort für einen festen Mitgliederstamm bis zu meiner Rente im Jahr 2020 ein verlässlicher Ansprechpartner gewesen. Sowohl als Banker als auch als Versicherungsfachmann habe ich aufgrund der Organisationsform immer mit Mitgliedern zusammengearbeitet und weiß, wie wichtig Datenpflege, Termintreue und Verlässlichkeit sind.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft an mich. Sie erreichen mich unter der BDF-E-Mail-Adresse info@bdf-hessen.de oder telefonisch unter 0171/1952409. 

Erwin Elsesser

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              April 2022

100 Jahre Hessische Forstschule in Schotten

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Vor 100 Jahren, 1922, wurde die Försterschule in Schotten gegründet, sie bestand nur bis 1982. Drei Forstmänner hatten die Gründung der Försterschule in besonderer Weise beeinflusst:
1. Staatsrat und Landforstmeister Dr. Karl Weber,
2. Oberforstmeister Professor Dr. Gustav Baader und
3. Förster Kolb (damaliger Vorsitzender des Vereins Hessischer Staatsförster).

Um die Wende zum 20. Jahrhundert begann im Deutschen Reichsgebiet die Neuordnung der Ausbildung der Forstbetriebsbeamten, in deren Verlauf verschiedene Forstschulen gegründet wurden. Dieser Entwicklung konnte sich das Großherzogtum Hessen (Darmstadt) nicht verschließen.

Nach dem Ersten Weltkrieg trat Staatsrat und Landforstmeister Dr. Karl Weber (geb.1864, gest. 1929) an die Spitze der Forstverwaltung des Volksstaates Hessen-Darmstadt. Er schuf die entscheidenden Voraussetzungen für die Neuordnung der Ausbildung des Forstbetriebsdienstes.

Dr. Weber war von 1890 bis 1894 als Großherzoglicher Hessischer Forstassesor in Schotten tätig. Ab 1897 leitete er das Forstamt Konradsdorf, bevor er 1919 als Staatsrat nach Darmstadt berufen wurde. Seine Liebe zum Vogelsberg war vorgegeben und hielt bis zu seinem Tode. 

Dr. Weber arbeitete konsequent darauf hin, diese Försterschule im waldreichen Vogelsberg in der kleinen Kreisstadt Schotten zu gründen. Die Genehmigung zur Errichtung der Försterschule in Schotten erteilte der Landtag am 4. Oktober 1921.
 
Der erste Leiter der Försterschule, gleichzeitig Leiter des Forstamtes Schotten, war Oberforstmeister Prof. Dr. Gustav Baader (geb. 1878, gest. 1956). Bereits 1920 führte er Verhandlungen über die Gründung einer Försterschule in Schotten. Es ging um die Dauer der Schulausbildung, die Unterbringung der Schule, die benötigten Lehrkräfte und den finanziellen Aufwand. Baader holte entsprechende Auskünfte bei bereits bestehenden Einrichtungen ein. Er schlug eine zweijährige Ausbildung vor, die aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg verwirklicht wurde.

Eine kleine Landstadt mit einfachen und gesunden Verhältnissen schien den Verantwortlichen die richtige Umgebung für künftige Förster zu sein.

Das Forstamt brachte noch weitere günstige Voraussetzungen mit: Ein vielseitiges Lehrrevier mit wechselnder Bestockung, der Übergang vom reinen Buchenwald in 280 Metern Höhe bis zum reinen Nadelwald in 700 Metern boten zahlreiche Abwechslungen.

Zur Unterbringung der Schule gab es unterschiedliche Vorstellungen, schließlich beschloss der Landtag einen Schulneubau. Bis zur Fertigstellung behalf man sich in mehreren Gaststätten und der „Landwirtschaftlichen Winterschule“. Am 14. September 1923 konnte die Schule ein eigenes Haus beziehen.

Die Anfangsjahre der Forstschule waren geprägt durch Prof. Dr. Baader. In kurzer Zeit gelang es ihm, der Forstschule einen über die Landesgrenzen hinaus ausgezeichneten Ruf zu verschaffen, was sich auch an der Zahl „ausländischer“ Schüler erkennen lässt. Die Forstschule war nicht als Internat eingerichtet. Sie beherbergte zwei Klassenräume, Bücherei, Lehrmittelräume, Lehrerzimmer, zwei Lehrerwohnungen und eine Hausmeisterwohnung.

Die erste Aufbauphase war 1929 abgeschlossen, als Dr. Baader einem Ruf an die Forstliche Fakultät nach Gießen folgte. Sein Nachfolger in Schotten war zunächst Ofm. Karl Deuster, ihm folgte Forstmeister Robert Grünewald. Der Unterrichtsbetrieb wurde mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges jäh unterbrochen.

1935 entstand nach den Plänen von Dr. Karl Weber ein Ehrenmal auf der Warte (Alteburgskopf, an der Straße von Schotten nach Gedern) für die im Weltkrieg gefallenen Förster der Försterschule, mit dem auch später die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges und der Templiner Forstleute (Patenschule in Brandenburg) gewürdigt wurden.

Von 1939 bis 1945 leitete Forstmeister Wilhelm Harke die Ausbildung von Waldarbeitern und ab dem 29. April 1946 bis 1951 die Hessische Landesforstschule. Ab Jahrgang 1953/55 wurde nun die Schulzeit von einem auf zwei Jahre verlängert. Zugleich wurde Oberforstmeister Rudolf Immel (geb. 1914, gest. 2004), ehemals Forstamt Storndorf, zum Direktor der Schule berufen.

Die zweijährige Schulzeit gliederte sich nun in eine dreimonatige Ausbildung an der Hessischen Polizeischule in Wiesbaden und vierwöchentliche Lehrgänge an einem Lehrbetrieb für Waldarbeit und an der Holzfachschule in Bad Wildungen.

Als besonders glücklich erwies sich die Verknüpfung der Direktorenstelle mit der Leitung des Forstamtes, da viel Theorie mit der Praxis verbunden werden konnte. In diese Zeit fallen auch die baulichen Erweiterungen der Forstschule um zusätzliche Lehrräume und eine moderne Mehrzweckhalle.

Nachfolger von Direktor Immel wurde 1964 Oberforstmeister Karl Schüler (geb. 1915, gest. 1984), der mit neuen Sachgebieten die Ausbildung bereicherte. Zu nennen sind hier die moderne Forsttechnik und Belange der Landespflege und Umweltkunde. Am Ende dieser Entwicklung stand 1971 die Verlängerung der Ausbildungszeit auf zweieinhalb Jahre. Damit entfiel die Polizeischulzeit. Zum vielseitigen Unterrichtsangebot zählten auch Exkursionen und Lehrfahrten nach Berlin, in andere Bundesländer und benachbarte europäische Staaten.

Bereits 1969 zeichnete sich eine drastische Änderung der Ausbildung ab. Im Januar 1974 stimmte Hessen der kurzfristigen Errichtung einer Fachhochschule in Göttingen zu, 1978 bestätigte das Hessische Kabinett diese Zusage. Somit gibt es heute in dem waldreichsten Bundesland keine Ausbildungsmöglichkeit für den Forstberuf.

Während der Übergangszeit von 1978 bis 1982 leitete Forstdirektor Leonhardt (geb. 1944, gest. 2007) die Geschicke in Schotten.

Die traditionelle Försterausbildung in Schotten währte genau 60 Jahre, von 1922 bis 1982. In dieser Zeit wurden etwa 2.000 Förster in bewährter Weise praxisorientiert für ihre spätere Verwendung ausgebildet. 

Michel Küthe

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             März 2022

Mittlerer Dienst: Stellenausstattung bleibt Sorgenkind

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Die Beschäftigtengruppe Verwaltungsangestellte ist kopfmäßig die kleinste Gruppe bei HessenForst. Traditionell nicht gewerkschaftlich organisiert, werden die Kolleginnen und Kollegen in ihren Angelegenheiten oft stiefmütterlich behandelt. Nachdem bereits in der ursprünglichen Vereinbarung zu den Zielzahlen für 2025 nur ein Schätzwert für die zukünftige Stellenausstattung enthalten war, zeichnet es sich nach der kürzlich erfolgten Evaluierung der Zielzahlen ab, dass die auf die 39 Forstämter zu verteilenden Verwaltungsstellen wiederum in vielen Fällen nicht ausreichen werden, um die Aufgabenfülle in zufriedenstellendem Maß zu bewältigen. Der Druck auf die einzelnen Mitarbeitenden wächst weiter. Ebenso sind die jeweiligen Führungskräfte „am Ende mit ihrem Latein“. Das vielfach hochgelobte 3x3-Verfahren (im Verbund von 3 Forstämtern werden Aufgaben funktionalisiert) kann sicherlich noch in Teilen zu einer Entschärfung der Situation beitragen, ist aber nicht generell zielführend und anwendbar.

Landauf, landab spüren die Beschäftigten des mittleren Dienstes die massive Erwartungshaltung, sie müssten ständig mehr als „100 %“ arbeiten. Zeiten mit geringerer Arbeitsbelastung sind zu selten und werden gleichzeitig als zu kurz empfunden. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich verheizt!

Die Ausarbeitung der Stellenkontingente für die einzelnen Dienststellen nähert sich der Endphase. Der BDF Hessen begrüßt die Herleitung der Stellenanteile nach Kennzahlen, bemängelt aber gleichzeitig, dass das tatsächliche Arbeitsvolumen aus den Kennzahlen nur ungenügend hergeleitet werden kann. Bei einer realistischen Einschätzung des Arbeitsvolumens kommt man zwingend zu dem Schluss, dass die zugewiesenen Zielzahlen für den mittleren Dienst zu niedrig angesetzt wurden.

Der BDF Hessen fordert die Landesbetriebsleitung auf, sich bei der Politik vehement für eine bessere Stellenausstattung des mittleren Diensts einzusetzen und dafür eine realistische Einschätzung des Aufgabenvolumens zu verwenden. Vor dem Hintergrund der ständigen Überlastung sind befristete Arbeitsverhältnisse schnellstmöglich zu entfristen, um die teilweise jahrelange Unsicherheit der betroffenen Beschäftigten zu beenden und einen echten Beitrag zur psychischen
Gesundheit dieser Mitarbeitenden zu leisten. 

BDF-Hessen Vorsitzteam

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              März 2022

Einladung zur Prüfungssimulation

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Landesjugendleiter Nils Koch lädt zur Simulation der „Waldprüfung“ am 4. März ein. Alle hessischen AnwärterInnen sind dazu herzlich eingeladen. Revierförster Koch hat zusammen mit einem Team einen Prüfungsparcours in seinem Revier Rodenbach im Forstamt Hanau-Wolfgang aufgebaut. Der Termin wurde kurz vor die Laufbahnprüfung gelegt und stellt eine Generalprobe dar. Die Prüfungssimulation dient in erster Linie nicht der Wissensvermittlung, sondern vielmehr der Vorbereitung auf ein strukturiertes, lockeres Prüfungsverhalten. Die „Prüfungsstationen“ können unter realistischem Zeitdruck durchlaufen werden. Anschließend gibt es für jeden Teilnehmer / jede Teilnehmerin ein kurzes Feedback und wertvolle Tipps zum Auftreten. Für BDF-Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos, Nichtmitglieder zahlen einen kleinen Beitrag.

Wir wünschen allen Teilnehmern einen guten Verlauf bei der Laufbahnprüfung!  

Sigrun Brell

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Februar 2022

Beamtenbesoldung in Hessen
verfassungswidrig niedrig

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Die Klage des dbb Hessen vom Januar 2017 führte am 30. November 2021 zum Erfolg vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Damit findet ein Ende 2015 eingeleiteter harter Konfrontationskurs des dbb Hessen gegen die hessische schwarz-grüne Landesregierung sein vorläufiges juristisches Ende. Denn Auslöser für diesen Konfrontationskurs waren die Festlegungen im Koalitionsvertrag von 2014, den hessischen Beamten 2015 eine Nullrunde sowie eine Beihilfekürzung zuzumuten und die Besoldung in den Jahren 2016 bis 2018 um höchstens 1 Prozent anzuheben. Die nachdrückliche Öffentlichkeitsarbeit unseres Dachverbands dbb Hessen seit Ende 2015 und das Einreichen dreier Verfassungsklagen hatten zwischenzeitlich dazu geführt, dass die Landesregierung seit 2017 die Tarifergebnisse wieder auf Besoldung und Versorgung übertragen hat!

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun selbst errechnet, dass ein hessischer Beamter in der untersten Besoldungsgruppe A 5, Stufe 1 mit seiner Besoldung 9,3 Prozent unter dem Niveau der Grundsicherung liegt. Damit fehlen bis zum verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand 24,3 (!) Prozent. Das Gericht hat darüber hinaus festgestellt, dass der Mindestabstand zur Grundsicherung bis in die Besoldungsgruppe A 10 nicht eingehalten wird und dass dies bereits seit 2013 so war.

Wenngleich das Gericht einen Vorlagebeschluss an das BVerfG erlassen hat, weil formal und letztgültig die Verfassungswidrigkeit nur vom BVerfG festgestellt werden kann, so hat es in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass eine so drastisch zu niedrige Besoldung unter keinen Umständen gerechtfertigt werden kann und eine weitere Prüfung der anderen Parameter der ersten Prüfungsstufe entbehrlich ist.

Wir empfehlen folgenden Gruppen, einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2021 und die Folgejahre zu stellen:
●  Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen, die in den vergangenen Jahren seit 2016/2017 keinen Antrag gestellt haben / in Widerspruch gegangen sind
●  Beamtinnen und Beamten der hessischen Kommunen oder anderer hessischer Dienstherren, bei denen der Dienstherr generell oder im Einzelfall keinen Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung erklärt hat
●  Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern

BDF Hessen / dbb Hessen 

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           Februar 2022

Videokonferenzen –Kommunikationsmittel der Zukunft?

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Wie erleben Sie die „Konferenzmania“? Bei den ersten hat man sich noch wie bei einem spannenden Videospiel gefühlt. Schafft man es, die Hürde des Einloggens zu nehmen und hat man kapiert, wie das alles funktioniert? Nach mehreren Versuchen klappt alles wie am Schnürchen: Link aktivieren, einloggen, Kamera und Mikrofon überprüfen und schon ist man drin. Jetzt erst mal gucken, wer alles da ist, und – sagt man jetzt einfach „Hallo“? Oder schreibt man was Geistreiches in den Chat? Oder wartet man lieber, ob andere einen bemerken? Und was es alles für Möglichkeiten gibt: Hand heben, applaudieren, abstimmen, Folien einblenden, selbst „Moderator“ werden, Arbeitsgruppen bilden … ein Wunderwerk der Technik! Kommunikation ohne Fahrwege, ohne Kontaktbeschränkungen, zu fünft oder zu fünfzigst oder noch mehr Teilnehmende? Kein Problem!

Reden ist nicht gleich Kommunizieren
Das Ganze allerdings, ohne dabei die Grundbedingungen gelungener Kommunikation zu beachten. Ja, es wird viel geredet, aber wird auch kommuniziert? Da passiert es, dass aus Datenspargründen die Kameras ausgestellt werden (ist dann eher wie Radio hören). Da kommen Mimik oder Gestik verzögert oder verzerrt bei den Teilnehmenden an. Redebeiträge können nicht spontan erfolgen. Diskussionen erfolgen schematisch. Wortmeldungen werden manchmal erst nach mehreren Minuten vom Moderator wahrgenommen. Beliebt ist es auch, das zeitvertreibende "Sich selbst" im eigenen Videoausschnitt zu beobachten. Alles Dinge, die eine funktionierende Kommunikation stören. Ganz zu schweigen von Störfaktoren „hinter dem Bildschirm“. Klingelnde Telefone, klopfende Kollegen, eingehende E-Mails.

Ich wünsche mir mal wieder eine richtige Diskussion „aus Fleisch und Blut“, einen gelungenen, lautstarken Streit und Emotionen pur. Und ich glaube, da nehme ich ganz viel an Information mit. 

Sigrun Brell

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             Januar 2022

BDF-Vorstand stellt sich
bei Ministerin Hinz vor

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Ende Oktober stellte sich der neu gewählte BDFVorstand auch beim Ministerium vor. Sigrun Brell, Sebastian Rummel und Matthias Schnücker trafen sich zu einem einstündigen Austausch mit Ministerin Hinz und Referatsleiter Stoll. Frau Ministerin war es wichtig, die großen Leistungen der Bediensteten des Landesbetriebs HessenForst (HF) in den letzten zwei Jahren zu würdigen.

Die großen Herausforderungen sieht sie, nach den großen Waldschäden in Hessen durch den Klimastress, im Waldumbau und -aufbau. Der Aufgabe, junge Leute zu halten und zu gewinnen, kommt gerade in den Zeiten des Generationswechsels bei HF eine hohe Bedeutung zu. Die derzeit anstehenden Verbeamtungen – ein großer Erfolg der BDFArbeit der letzten Jahre – sieht sie im Hinblick auf die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit von HF als sehr wichtig an. Die Naturschutz- und Erholungsleistungen des Waldes sind ihr ebenfalls sehr wichtig. Außerdem sieht sie bei der Umweltbildung einen hohen Stellenwert. Auf die Frage der Kalamitätsnutzung stellte sie klar, dass vonseiten des Landes nicht jeder noch nutzungsfähigen Fichte hinterhergelaufen werden müsse.

Der BDF-Vorstand schildert ihr seine Befürchtungen, dass die Stellenausstattung des Landesbetriebs weiterhin zu knapp bemessen ist. Sowohl im ministerialen als auch im landesbetrieblichen Sprachgebrauch werden die teilweise zurückgenommenen Stellenkürzungen irreführenderweise als „zusätzliche“ Stellen bezeichnet. Der BDF stellte dar, dass die Belastung der Bediensteten an ihre Grenzen gekommen ist. Forstlichem Fachkräftemangel muss durch weitere Steigerung der Arbeitgeberattraktivität entgegengewirkt werden. Dazu brachte der BDF noch mal die „Ballungsraumzulage“ ins Gespräch oder auch die Möglichkeit, die private Nutzung von Dienstwagen zu ermöglichen, und bat die Ministerin, sich für diese Punkte einzusetzen. Beides sah die Ministerin als derzeit nicht umsetzbar an und
führte das Landesticket als attraktiven Bestandteil des Arbeitsverhältnisses an. Weiterhin setzt sie sich für die Erhaltung der Revierleiterdienstgehöfte ein.

Der BDF-Vorstand betonte, wie wichtig nicht nur die gute Staatswaldbewirtschaftung, sondern auch die Betreuung der Kommunal- und Privatwälder sei. Dem konnte die Ministerin nur beipflichten. Problematisch ist das Kündigungs-Hopping, das von der einen oder anderen Kommune praktiziert wird. Um größtmögliche Flexibilität zu erhalten, wird die Beförsterung gekündigt und kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückgenommen, um dann kurze Zeit später wieder ausgesprochen zu werden. Dies stellt HF vor große Probleme bei der Gewährleistung einer konstanten Betreuung.

Frau Ministerin Hinz führte aus, dass die Beförsterungskostenbeiträge bis 2023 einem Moratorium unterliegen. Für die Nachfolgeregelung soll geprüft werden, ob Anreize für langjährige Partner geschaffen werden können. Letztendlich muss HessenForst so attraktiv sein, dass die Beförsterung durch den Landesbetrieb einfach die bessere Alternative darstellt. Der BDF stellte heraus, dass Naturschutz ein wichtiger Aufgabenbaustein der Forstämter ist. Der Vorstand schlug vor, alle Forstämter mit einem Mindestbudget für allgemeine Arten- und Biotopmaßnahmen auszustatten. Hierfür könnten beispielsweise Einnahmen aus der Ökopunktevermarktung zweckgebunden transferiert werden. Abschließend
lobte der BDF-Vorstand die neuen Tarifabschlüsse, die Perspektiven insbesondere für die Forstwirteund Forstwirtschaftsmeister zu besseren Verdienstgruppen eröffnen.

Der BDF-Vorstand bedankt sich bei Frau Ministerin Hinz und Referatsleiter Stoll für das konstruktive Gespräch. Frau Ministerin führte aus, dass ihr immer an einem offenen und direkten Kontakt gelegen ist und sie sich bereits auf das nächste
Gespräch freut.

Das Vorsitzteam

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Januar 2022

Die Hessische Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig

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In einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2021 wird die langjährige Auffassung des dbb beamtenbundes und tarifunion bestätigt. Die Bezahlung der hessischen Beamten war von 2013 bis 2020 zu niedrig. Dieser hatte durch Musterklagen die Höhe der Bezüge aufgrund von nicht oder nicht vollständig vollzogenen Übernahmen von Tarifergebnissen als verfassungswidrig angesehen und nunmehr einen großartigen Erfolg erzielt. Der BDF Hessen hatte seinerzeit die Mitglieder dazu aufgefordert, individuelle Widersprüche einzulegen, um die Forderungen auf Ausgleichszahlungen zu wahren. Das Bundesverfassungsgericht ist nun gefordert, endgültige Rechtsklarheit zu schaffen. Der BDF als Mitglied im dbb freut sich sehr, dass die Anstrengungen durch dieses Urteil belohnt wurden, und ist sehr optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung folgen wird. 

Werner Schaaf

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