Archiv 2021

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Dezember 2021

Neuer BDF-Vorstand macht Antrittsbesuch bei der Landesbetriebsleitung                                                                                                                                                           

v. l. n. r. Landesbetriebsleiter Michael Gerst, Sachbereichsleiter Holger Henning, vom  BDF: Sebastian Rummel,  Sigrun Brell, Erika Wenz


. l. n. r. Landesbetriebsleiter Michael Gerst, Sachbereichsleiter Holger Henning, vom BDF: Sebastian Rummel, Sigrun Brell, Erika Wenz


Mitte Oktober besuchten die Vorsitzenden Sigrun Brell, Sebastian Rummel und die stellvertretende Vorsitzende Erika Wenz Landesbetriebsleiter Michael Gerst, um sich als neuer Vorstand vorzustellen. In dem anderthalbstündigen Gespräch mit den Herren Gerst und Sachbereichsleiter Henning tauschten sich die Parteien über die aktuell anstehenden Themen intensiv aus.

Einleitend wollten die BDFler erfahren, wo Landesbetriebsleiter Gerst den Betrieb HessenForst in fünf Jahren stehen sieht. Herr Gerst erläuterte, ihm sei wichtig, dass alle Waldfunktionen gleichrangig sind. Neben den Herausforderungen der Wiederaufforstung Hessens würde beispielsweise das Naturschutzmanagement durch neue Aufgaben z. B. im
Biber- und Wolfsmanagement weiter gestärkt. Dem werde auch durch die Besetzung neuer Funktionsstellen Naturschutz entsprechend Rechnung getragen. Der BDF Hessen begrüßt die neuen Kompetenzen, sieht aber die Besetzung der neuen Stellen mit ausgebildeten Förstern anstatt mit ausgebildeten Naturschutzfachleuten kritisch. Etliche Reviere können bereits mangels Bewerbern nicht mehr besetzt werden. Gerade für die Bewirtschaftung der Privatund Kommunalwaldflächen ist eine kontinuierliche, verlässliche Revierbesetzung zur Kundenpflegeunerlässlich. Abgesehen davon handelt es sich im Übrigen bei den neuen FN-Stellen nicht um neu geschaffene Stellen, sondern um Stellen, die ananderem Ort im Betrieb eingespart werden.

Steigende Belastung der Beschäftigten

Die BDF-Vertreter sehen trotz der geringeren Einsparquoten bis 2025 in allen Bereichen einen sich verstärkenden Personalmangel. Ursache sind neben den Stelleneinsparungen das in vielen Bereichen fortgeschrittene Alter der Belegschaft, die weiter wachsende Bürokratie und die Einrichtung von immer neuen Sonderfunktionen. Herr Gerst betont, dass alle Beschäftigten in bemerkenswerter Weise ihre Aufgaben erfüllen. Neben der Priorisierung von Arbeiten käme der Sortierung nach Wichtigkeit und Dringlichkeit eine hohe Bedeutung zu. Um Schieflagen rechtzeitig auf den Grund zu gehen, seien KVPs (kontinuierliche Verbesserungsprozesse) und auch die Arbeit der Gesundheitszirkel sehr wichtig. Er sieht auch Zukunft in der Funktionalisierung von einzelnen Aufgaben in kleinen Einheiten von bspw. drei Forstämtern (3 x 3). Der BDF führt dazu aus, dass die Sortierung nach Priorität, Wichtigkeit und Dringlichkeit bereits seit einigen Jahren in vielen Bereichen ausgereizt ist. Genauso haben KVPs und 3 x 3 ihre Grenzen. Eine rechnerische Ausstattung von Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich von durchschnittlich nur 3,8 Stellen schränkt den Verteilungsspielraum nach Bedarfen extrem ein. HerrGerst bedauerte, dass es für die Aufgabenwahrnehmung weder mehr Personal noch zusätzliche finanzielle Mittel geben wird.

Zum Thema Arbeitgeberattraktivität begrüßt der BDF sowohl die derzeitigen Verbeamtungsverfahren als auch die Ausstattung mit Betriebsfahrzeugen im Forstwirtbereich als wirkungsvoll. Verbesserungsmöglichkeiten sieht der BDF unter anderem noch in der Anpassung der Fahrtkostenentschädigung oder in der Möglichkeit, Dienstwagen doch irgendwann privat nutzen zu können. Weiterhin wäre eine Eingruppierung der Forstwirte in die E6 als Einstiegsgehalt sehr wichtig, um die ausgebildeten Nachwuchskräfte zu halten. Dringender Handlungsbedarf ist auch bei der Ausbildung von Nachwuchsbüroleitungen gegeben. Herr Gerst wird von den BDF-Vertretern gebeten, sich für die angeführten Punkte einzusetzen.

Der BDF betont, dass eine fundierte Arbeit in der Umweltbildung Grundlage für die zukünftige Einstellung der Menschen von morgen sei, und fragt nach dem Sachstand des in Überarbeitung befindlichen Waldpädagogikkonzepts und der Einrichtung der angedachten waldpädagogischen Regionalstellen. Herr Gerst sieht diesen Prozess kurz vor dem Abschluss.

Abschließend bedanken sich die BDF-Vertreter bei den Herren Gerst und Henning für das angenehme Gespräch. 

Das Vorsitzteam

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Dezember 2021

Wo stehen wir und wie geht es weiter?
Die hessische Waldpädagogik                                                                                                                                             

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Die Förderung der Wald-Klima-Bildung ist eine Forderung des Klimaschutzplans 2025. Dies wurde im Nachhaltigkeitsbericht 2019/2020 von HessenForst beschrieben. Im Rahmen „Klimabildung in Hessen“ wurden in Projekten didaktische Mittel für Kinder erarbeitet, die sich in der Praxis für geschulte Mitarbeitende als sehr hilfreich erwiesen haben. Diese wurden in den „Wald-Klima-Kisten“ zusammengefasst. Die waldpädagogischen Anfragen in den Forstämtern nehmen seit Mai 2021 verstärkt zu. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte interessieren sich mehr und mehr für die Veränderungen im Wald (Borkenkäfer, Buchensterben). An dieser Stelle würde es den waldpädagogischen Akteuren helfen, eine Multiplikatorenschulung für den Einsatz der Wald-Klima-Kiste zu erhalten. Der BDF Hessen hofft, dass dies durch die Corona-Lockerungen bald möglich sein wird.

Die Revierleitungen müssen zusätzlich zu ihren Aufgaben im Revier große Teile der Waldpädagogik übernehmen. Oft fehlt ihnen jedoch die Zeit, sich in diesem Bereich zu professionalisieren. Aus der Not heraus wird oftmals auf die üblichen „altbewährten Spiele“ zurückgegriffen. Das muss nicht unbedingt schlecht sein. Die Kinder gehen zufrieden nach Hause und haben Spaß im Wald mit einer echten Försterin oder einem echten Förster gehabt.

Jedoch kann eine qualifizierte Waldpädagogik im Sinne einer „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) mehr. Der BDF Hessen ist überzeugt, dass eine qualifizierte waldpädagogische Klimabildung nur mit einem gut ausgestatteten und waldpädagogisch qualifizierten Personalkörper funktionieren kann. Wie wichtig es ist, dass forstliche Fachleute sich nicht aus dem waldpädagogischen Aufgabenfeld zurückziehen und dieses Leuten überlassen, die mitunter Halbwahrheiten über die nachhaltige Nutzung des Waldes verbreiten, können wir nahezu täglich in den Medien verfolgen. Darum ist es so wichtig, dass wir Forstleute Kinder im Wald mit waldpädagogischen Aktivitäten an die nachhaltige Waldbewirtschaftung heranführen und verständlich machen, warum diese so wichtig für den Klimaschutz ist. Um dies gewährleisten zu können, muss die Waldpädagogik weiter ausgebaut werden.

Personell ist die Waldpädagogik derzeit unterbesetzt! Leider sind durch die Strukturkonzepte – im Rahmen von 2025 – einige Funktions-Waldpädagogik-Stellen verschwunden oder wurden nicht wiederbesetzt. Wichtig für die flächendeckende und kontinuierliche Wahrnehmung der Waldpädagogik ist, die Funktions-Waldpädagogik-Stellen, so wie sie vor den Anpassungen „2025“ waren, wiederzubesetzen. Die überarbeitete Geschäftsanweisung Waldpädagogik mit den angedachten Regionalstellen Waldpädagogik und somit einer Entlastung von Bereichsleitung Dienstleistung und Hoheit sowie Revierleitungen und einer Spezialisierung ist ein wichtiger Schritt für die Professionalisierung der
Waldpädagogik.

HessenForst nimmt mit dem Angebot des bundeseinheitlichen Zertifikats Waldpädagogik eine Vorreiterrolle in der waldpädagogischen Erwachsenenbildung und der waldpädagogischen Qualifizierung von Erziehenden, Lehrenden und Forstleuten in Hessen ein. Seit Jahren sind die Plätze in diesem Kurs ausgebucht. Die Erfahrung zeigt, dass Externe die professionelle Weiterbildung durch HessenForst sehr schätzen. Da tut sich der Gedanke auf, ob HessenForst nicht auch in anderen Bereichen der wald-und klimabezogenen Erwachsenenbildung aktiv werden sollte. Das fachliche Know-how haben wir Försterinnen und Förster in jedem Fall zu bieten!

Neues Geschäftsfeld„Erwachsenenbildung“?

Anstatt Firmen mit oft stark ideologischen Ideenansätzen oder Heilpraktikern und Esoterikern das große Feld der Zertifikate für Erwachsenen-Umweltbildung zu überlassen, könnte auch HessenForst in  den Bereich einsteigen und die für uns wichtigen Kernthemen vermitteln. Derzeit genießen wir in der Bevölkerung mehr das Bild des „Holzhackers“ und „Ressourcenaufbrauchers“, obwohl wir eine Vielzahl an ökologischen Projekten begleiten und Waldnaturschutz ohne die Mitarbeitenden von HessenForst oft gar nicht erst zustande kommen würde. Hier braucht es dringend einen Imagewechsel und eine breit aufgestellte Öffentlichkeitsarbeit, die natürlich durch die Waldpädagogik unterstützt werden kann. Ein Beispiel hierfür ist das in Japan verbreitete „Waldbaden“. Von uns Förstern belächelt, letztlich nichts anderes als begleitetes Spazierengehen und Einstudieren von Achtsamkeitsübungen in derfreien Natur, die für die meisten Teilnehmendeneinen Erholungseffekt haben.

Hierbei geht es nicht darum, dass demnächst jede Revierleitung auch noch Wohlfühlspaziergänge anbietet, sondern dass HessenForst Konzepte erarbeitet, um diese als Zertifikatskurse anbieten und somit die eigenen „Waldwerte“ vermitteln zu können. Ein Blick auf verschiedene Homepages bekannter anderer Anbieter von Wald- und Erlebnispädagogik verrät, was alles möglich ist und dass wirleider wieder mal einen Schritt hinterher sind: Wir könnten selber die Waldführer, Juniorförster, Waldbademeister, Kräuterführer, Wald-Survival-Anleiter, Naturcoacher, Waldgesundheitscoachs, Naturpädagogen usw. ausbilden und auch eine Menge dieser Erlebnisse anbieten, und zwar nach unserer Fasson auf unseren Flächen. Wir sind schon lange die Waldprofis, die ihr Wissen weitergeben sollten.

All die vorgenannten Punkte sollten als zusätzliche neue Geschäftsfelder betrachtet werden, mit denen alternative Einnahmequellen möglich sind. 

Rebekka Janson und David Menke

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November 2021

Personaldecke bleibt dünn                                                                                                                           

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Im Mai wurde der Evaluierungsvorgang zum Personalreduzierungskonzept „Hessen-Forst 2025“, das 2013 zwischen Ministerium und Hauptpersonalrat vereinbart wurde, abgeschlossen. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit, dass es mit dem Wald infolge von Sturm, Borkenkäfer und Trockenheitsschäden sichtbar bergab geht, führte zu einem Umdenken in der Politik und zu der Einsicht, dass die radikal beabsichtigten Stellenkürzungen so nicht umgesetzt werden können, sondern mit moderateren Zahlen gearbeitet werden muss. Den Mitarbeitenden wurden die weiterhin beabsichtigten Stellenkürzungen im Vergleich zu den vorherigen Zahlen als Stellenmehrung verkauft.

Mittlerweile sind wir in der Phase, „den Kuchen zu verteilen“. Und wie das bei „Völlerei“ immer so ist, stößt es uns sauer auf. Den Anfang machten die Überlegungen, wie zukünftig die Stellenverteilung im mittleren Verwaltungsbereich aussehen könnte. In einer Arbeitsgruppe wurde versucht, Parameter zu erheben, um eine möglichst sachgerechte Verteilung der Stellen zu gewährleisten. Lange Listen mit den Hauptaufgaben, die alle Forstämter erfüllen, wurden erstellt. Und dann die Überraschung: Die Teilnehmenden mussten feststellen, dass ca. ein Viertel der Stellen bereits für die zentralen Dienststellen und Sonderbetriebe verplant sind. So bleiben im Schnitt drei bis vier Stellen pro Forstamt
übrig. Da stellte sich den Teilnehmenden die Frage, inwieweit die entwickelten Parameter denn überhaupt angewendet werden können? Der Frust war entsprechend groß.

Dazu muss man wissen, dass im Vergleich zu den Zahlen von 2014 die Mitarbeitendenausstattung im mittleren Verwaltungsbereich quasi eingefroren ist (die neue Zahl wird mit 1,5 Stellen im Vergleich zu 2014 angegeben). Nirgendwo schlägt sich der in den letzten sieben Jahren vorangegangene Arbeitsund Bürokratiezuwachs nieder. Und aus Personalmangel wird aus den anderen Bereichen auch „nach unten“ delegiert. Ganz zu schweigen von Zusatzund Sonderfunktionen, die nebenbei auchgestemmt werden, wie die Mitgliedschaft im Gesundheitszirkel, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitgliedschaft, KVP-Teams etc. Und die Belastungssituation verschärft sich darüber hinaus durch einen in vielen Bereichen feststellbaren Anstieg der Ausfallzeiten. Dies hat zur Folge, dass Kollegen und Kolleginnen – teilweise über längere zermürbende Zeiträume – Krankheitsvertretungen machen müssen.

Wir als BDF fragen uns, wie die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft gesund gestemmt werden können. Jegliches Bemühen um Aufgabenkritik führt auf Ebene der Landesbetriebsleitung zu dem Schluss, dass alle Aufgaben weiterhin mit der gleichen Intensität wahrgenommen werden sollen. Mit einem Pilotprojekt von 3x3 Forstämtern soll durch forstamtsübergreifende Funktionalisierung von verschiedenen Aufgaben (z. B. im Bereich Verlohnung) Arbeitskapazität geschaffen werden. Dem Vernehmen nach in der Theorie ein interessanter Versuch, in der Praxis schafft es offenbar nicht den erhofften Freiraum.

Wir wünschen uns den Abbau von Bürokratien und eine angemessene Aufgabenfülle, die sich an den
vorhandenen Mitarbeiterzahlen und -strukturen orientiert – und nicht nur eine Mangelverwaltung
gewährleistet. Dies auch in Bezug auf unsere anderen Berufsgruppen, deren zukünftige Verteilung in
den nächsten Wochen Thema der Landesbetriebsleitung, des Gesamtpersonalrats und diverserArbeitsgruppen sein wird. 

Das Vorstandsteam

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Oktober 2021

Rolf Steinbrenner – vier Jahrzehnte BDF Hessen

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Kaum eine Person hat den BDF Hessen so geprägt wie Rolf Steinbrenner. Jetzt übergibt der „Mann im
Maschinenraum“ den Schaltplan in jüngere Hände. Über 40 Jahre lang hat Rolf Steinbrenner die Geschäfte des BDF Hessen geführt – nicht immer in der ersten Reihe, eher bescheiden und im Hintergrund, aber immer mit einer Akribie und Exaktheit, die ihresgleichen sucht. Schon als ihm 2009 für 28 Jahre ehrenamtlicher Geschäftsführertätigkeit vom BDF Hessen die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde, war der Büroleiter des ehemaligen Forstamts Dillenburg ein allseits bekanntes Urgestein des Verbandes. Dass er noch weitere zwölf Jahre – zum Schluss in der zweiten Reihe auf die Mitgliederverwaltung und BDF-Info konzentriert – aktiv mitarbeiten würde, ahnte damals noch niemand. Bis zum Finale blieb es ein Phänomen, wie er, der im Dezember 2020 seinen 70. Geburtstag feierte, wie ein Uhrwerk genau keinen Geburtstag und kein Jubiläum vergaß, Veränderungen nachlässiger Mitglieder konsequent nachspürte und scheinbar ständig am Computer sitzend einlaufende E-Mails zielsicher und unverzüglich in die richtigen Verteiler leitete. In dieser langen Zeit hat Rolf viele Vorstände kommen und gehen sehen. Die Konstante war er. Nun scheidet diese Konstante als Aktivposten aus.

Möge es ihm seine Gesundheit noch lange erlauben, als Ehrenmitglied am Verbandsleben teilzunehmen und die Entwicklung der hessischen Forstleute geistig rege zu begleiten.

Dr. Gero Hütte-von Essen

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Oktober 2021

Die Prüfung kann kommen: Wir sind vorbereitet!

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Rodenbach statt. Das Revier betreut der neue Landesjugendleiter Nils Koch. Er freut sich über junge engagierte Prüfer, welche eine anspruchsvolle Prüfungssimulation unterstützen. Auch dieses Mal wurde die Veranstaltung zahlreich besucht. Wie später in der praktischen Prüfung wurde hier der Parcours mit sechs Stationen aufgebaut. Zweck der Übung ist nicht die Vermittlung von Fachwissen (das sollte zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein), sondern das gezielte Vorbereiten auf eine strukturierte Prüfung unter Zeitdruck, um die bestmögliche Leistung abrufen zu können. Zweimal im Jahr bereitet die BDF-Jugend Hessen die Simulation der Waldprüfung für den gehobenen Forstdienst vor. Die Termine sind zeitnah im Frühjahr und Herbst vor der Laufbahnprüfung. In diesem Zusammenhang möchte ich allen Prüfern (m/w/d) und den Dienststellen für die Freistellung danken. Den TFOIA wünsche ich viel Erfolg und ich hoffe darauf, einen Großteil im Landesbetrieb wiederzutreffen. 

BDF Hessen, Vorsitzteam

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September 2021

Dr. Gero Hütte-von Essen als Vorsitzender des BDF Hessen verabschiedet

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Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 8. Juli in Nidda wurde der langjährige Vorsitzende des Bundes Deutscher Forstleute in Hessen, Dr. Gero Hütte-von Essen, verabschiedet. Nachdem dieser im vergangenen Jahr von HessenForst in die Forstverwaltung von Nordrhein-Westfalen als Fachbereichsleiter des Landesbetriebes Wald und Holz wechselte, hat er nicht mehr für den Vorsitz in Hessen kandidiert. In seinen über zehn Jahren als Vorsitzender hat er den BDF Hessen maßgeblich geprägt und sich stets zwar unaufdringlich, aber auch hartnäckig für die Belange der Beschäftigten und für den Berufsverband zu Wort gemeldet. Eine besondere Herausforderung in seiner Amtszeit war das sogenannte Personalentwicklungskonzept 2025 bei HessenForst, ein schon früh durch den BDF erkannter, katastrophaler Irrweg, der zu erheblichen Personalreduzierungen geführt hat und – wie sich jetzt, insbesondere durch die Herausforderungen des Klimawandels, zeigt – nicht zukunftsfähig ist. Nicht zuletzt durch sein Engagement wurde das Konzept teilweise revidiert und die Verbeamtung des Forstpersonals wieder eingeführt.

Steigende Mitgliederzahlen, mehr Sitze in den Personalräten und eine deutliche Stimme als Gewerkschaft und Berufsverband prägten seine Amtszeit als Vorsitzender. Ein Verdienst seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, das man nicht hoch genug einschätzen kann. Nur durch unzählige Gespräche mit Vertretern aus Verwaltung und Politik, seine Mitgliedschaft in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen und durch die Motivierung von Mitstreiterinnen und Mitstreitern konnte dieses gelingen. Gemeinsam mit den Dachverbänden, dem dbb beamtenbund und tarifunion und dem BDF Bund, hat Gero Hütte-von Essen dem BDF Hessen Gehör verschafft und viel für Mitglieder und Beschäftigte erreicht. Aufgrund dieser Verdienste wählte ihn die Versammlung einstimmig zum Ehrenmitglied. 

Werner Schaaf

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September 2021

Generation 60+: Antrag stellen nicht vergessen

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Aufgepasst! Bei Beamtinnen und Beamten mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, die freiwillig eine Stunde pro Woche zusätzlich erbringen, also 41 Wochenarbeitsstunden arbeiten, erfolgt die Gutschrift auf das Lebensarbeitszeitkonto erst ab der Kalenderwoche, die auf die Antragstellung folgt, bzw. mit der ersten vollständigen Kalenderwoche ab dem beantragten Zeitpunkt. Dies betrifft alle, die das 59. Lebensjahr beenden und beabsichtigen, weiterhin 41 Wochenarbeitsstunden zu erbringen. 

Sigrun Brell

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September 2021

Mitgliederversammlung stellt neue Weichen

Die neuen Vorsitzenden in der vorderen Reihe von links nach rechts: S. Brell, R. Janson mit Tochter Alva und  S. Rummel

Die neuen Vorsitzenden in der vorderen Reihe von links nach rechts: S. Brell, R. Janson mit Tochter Alva und S. Rummel

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des BDF Hessen fand am 8. Juli 2021 in Nidda-Ulfa statt. Trotz Testpflicht fanden sich etliche Mitglieder ein. Es standen wichtige Änderungen auf der Agenda, darunter die Neuwahl des Vorstands, aber auch eine im Vorhinein angekündigte Satzungsänderung. Dr. Gero Hütte-von Essen, scheidender Vorsitzender, eröffnete die Veranstaltung und gab einen interessanten Rückblick nicht nur auf das abgelaufene, von Corona geprägte Jahr, sondern auch auf die vergangenen zehn Jahre, die er den BDF Hessen gelenkt hat.

In Grußworten würdigten Bundes-BDF-Vorsitzender Uli Dohle und dbb-Hessen-Vorsitzender Heini Schmitt die Arbeit von Dr. Gero Hütte-von Essen zusammen mit dem erweiterten Vorstandsteam und gaben einen Einblick in die Dinge, die den BundesBDF bzw. den dbb Hessen zurzeit bewegen. Diverse Mitgliederehrungen schlossen sich an. Herauszuheben ist die außergewöhnlich lange, bereits 60 Jahre währende Mitgliedschaft unseres Mitglieds Alfred Stephan. Unsere Ehrenmitglieder Rolf Steinbrenner und Rolf Wagner wurden für 40 Jahre, Dr. Manfred Johann für 25 Jahre und Hans-Kurt Köhler sogar für 50 Jahre Vorstandsarbeit geehrt. Was für ein außergewöhnliches Engagement!

Von den Mitgliedern wurden zwei entscheidende Satzungsänderungen beschlossen: Nun können bis zu drei Mitglieder den Vorsitz übernehmen, falls niemand allein die Verantwortung übernehmen kann. Weiterhin wird die Mitgliederverwaltung an das BDFSozialwerk ausgegliedert. Im Anschluss fanden die Vorstandswahlen statt. Es fand sich ein Dreierteam, welches nun den Vorsitz führt. Dies besteht aus: Sigrun Brell (Bereichsleitung Dienstleistung und Hoheit), Rebekka Janson (Revierleitung) und Sebastian Rummel (Revierleitung). Als StellvertreterInnen wurden folgende Personen gewählt: Erika Wenz (Verwaltungsbeschäftigte Landeslabor Hessen), Sebastian Gräf (Forstamtsleiter) und Matthias Schnücker (Bereichsleitung Dienstleistung und Hoheit). Für die Geschäftsführung stellte sich leider keine Person zu Wahl. Als Schatzmeister wurde David Menke (Jugendwaldheim und Waldpädagogik) wiedergewählt. In der Landesjugend gab es einen Wechsel. Landesjugendleiter ist nun Nils Koch (Revierleitung), sein Vertreter Lukas Rippl (Revierleitung). Unserem bisherigen Vorsitzenden Dr. Gero Hütte-von Essen, der zehn Jahre erfolgreich den BDF Hessen gesteuert hat, und unserem stellvertretenden Vorsitzenden Werner Schaaf, der sich sogar 16 Jahre aktiv engagiert hat, wünschen wir alles Gute für die Zukunft. Mit einstimmigem Votum wurde Dr. Gero Hütte-von Essen zum Ehrenmitglied des BDF Hessen ernannt. 

Das Vorsitzteam

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September 2021

Info über Verbeamtung an die angestellten Förster

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Seit ein paar Wochen werden die Vergleichsberechnungen der Hessischen Bezügestelle (HBS) in Bezug auf eine Verbeamtung an die Kolleginnen und Kollegen geschickt. Die darin sehr kurz gesetzte Rückmeldefrist für einen Verbeamtungswunsch haben dabei vielfach zu Irritierungen und Stress bei den Betroffenen geführt. Die in den Vergleichsberechnungen gesetzte Rückmeldefrist hat keine verbindliche Auswirkung auf den Beschäftigtenstatus und dient ausschließlich dem internen Verfahrensablauf im Landesbetrieb HessenForst!

Für eine Verbeamtung müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (u. a. Prüfung des Gesundheitszustands). Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann eine Verbeamtung durch den Dienstherrn angeboten werden. Die Beamtenernennung setzt für eine rechtssichere Wirksamkeit einen mitwirkungspflichtigen Verwaltungsakt mit vorbehaltloser Zustimmung der Betroffenen voraus. Dies geschieht i. d. R. mit Entgegennahme der Ernennungsurkunde. Die Landesbetriebsleitung HessenForst wurde von dem Hauptpersonalrat des HMUKLV gebeten, umgehend darüber zu informieren und für Klarheit zu sorgen (gegebenenfalls über Personalberatungen, Intranet).

Wir möchten Sie darüber hinaus auf die bestehende Beratungsmöglichkeit durch das BDF-Sozialwerk hinweisen. Obwohl das BDF-Sozialwerk alle Dienststellen vor einigen Wochen mit einem Beratungsangebot angeschrieben hat, ist die Info nicht bei allen Betroffenen angekommen. Wer noch kein Angebot des BDF-Sozialwerkes erhalten hat, kann sich bei Sebastian Gräf unter sebastian.graef@forst.hessen.de melden. 

Jennifer Park

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Juli/August 2021

ohne Beitrag                                                                                                                    

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Juni 2021

Vorstellung der Frauenbeauftragten des BDF Hessen

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Seit einiger Zeit war die Funktion der Frauenbeauftragten des BDF vakant. Dieser Herausforderung möchte ich mich nun stellen. Mein Name ist Erika Wenz (38), ich bin Verwaltungsfachwirtin von Beruf und habe eine 16-jährige Tochter. Zum BDF bin ich über den Hauptpersonalrat des HMUKLV im Jahre 2016 gekommen. Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind sehr vielseitig. Noch immer gibt es Arbeitsbereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Viele Frauen fühlen sich benachteiligt. Gerade in solchen Bereichen möchte ich gerne diesem entgegenwirken und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern. Ein weiteres Thema ist die Doppelbelastung von Beruf und Familie. Über ein Drittel der Berufstätigen haben aufgrund beruflicher Verpflichtung zu wenig Zeit für ihre Familie. Nicht nur das Großziehen von Kindern, auch die Pflege von Angehörigen ist ein wichtiges Thema. Rund zwei Drittel der pflegenden Berufstätigen empfinden die Kombination von Pflege und Beruf als schwierig. Als Betroffene ist man in solchen Situationen für jede Unterstützung dankbar. Mein Ziel ist es, die Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für alle Frauen zu sein und ihre Interessen künftig wirkungsvoll zu vertreten. 

Erika Wenz

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Juni 2021

Als Meister Förster werden – eine Utopie?

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Das Meisterstudium ist keine Erfindung des BDF Hessen. Modelle im Forstbereich gibt es dazu z. B. in Brandenburg und auch in gewissem Umfang in Rheinland-Pfalz sowie generell in anderen Berufsfeldern. Im forstlichen Bereich wurden Forstwirtschaftsmeister (FWM), die durch ihre Tätigkeiten aus dem klassischen Bereich des Forstwirtschaftsmeisters herausfallen, über eine Art duales Studium in den gehobenen Dienst qualifiziert. In Brandenburg läuft dies klassisch über ein Studium an der HNEE Eberswalde, die Praxiszeiten werden an der späteren Einsatzstelle durchgeführt. In Rheinland-Pfalz ist es noch ein Modellprojekt, in dem die FWM sich in einer Art modularer Weiterbildung mit anschließender Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst qualifizieren. Die Bezüge laufen ähnlich wie bei der Weiterbildung zum FWM in reduzierter Form weiter.

Durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Gremien innerhalb des Betriebes und auch die Möglichkeit, auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Einfluss zu nehmen, will der BDF Hessen dieses Thema in den kommenden Jahren vorantreiben. Denn es ist absehbar, dass alle Anstrengungen des Betriebes nicht reichen werden, alle frei werdenden Stellen  im gehobenen Dienst zeitnah wiederzubesetzen. Der Bereich der FWM hat durch die Evaluierung des Personalkonzeptes eine Veränderung der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung erfahren. Wir sehen hier eine gute Möglichkeit, engagierten Kolleginnen und Kollegen, die sich selbst weiterentwickeln wollen, eine Chance zu bieten und so auch nachkommenden FW eine Option zu schaffen, die dann frei werdenden Stellen im Bereich der FWM wiederzubesetzen.

Für den Betrieb ist es eine Bereicherung, wenn eigene Forstwirte sich zu Forstwirtschaftsmeistern weiterbilden. Wir sehen es als großen Vorteil an, wenn sich diese Qualifizierung auch vom „Meister“ auf den „Förster“ übertragen lässt. Und für die MitarbeiterInnen ergeben sich auch positive Effekte. Keiner muss nachschauen, denn jeder weiß, eine A 11 ist mehr im Portemonnaie als eine EG 9. Warum also nicht die Potenziale in der eigenen Belegschaft suchen und fördern?

Christoph Schulz 

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Juni 2021

Gemeinsame AG zur Umsetzung der Evaluierungsergebnisse HessenForst 2025

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Noch vor der Konstituierung des neuen Gesamtpersonalrats nach der Personalratswahl wird eine AG aus Mitgliedern der Landesbetriebsleitung und des Gesamtpersonalrats gegründet, um schnellstmöglich die Evaluierungsergebnisse der Personalvereinbarung HessenForst 2025 umzusetzen und auf die Fläche zu bringen. Die AG soll konkrete Vorstellungen zur Umlage der neuen Zielzahlen auf die jeweiligen Dienststellen entwickeln. Nach einem darauffolgenden Abgleich mit der aktuellen Ist-Situation sollen neue Zielzahlen mit den jeweiligen Dienststellen vereinbart werden. Weiterhin soll die AG den Leitfaden für die Strukturkonzepte der Dienststellen überarbeiten. Der BDF Hessen wird sich aktiv in dieser AG engagieren. 

Sigrun Brell

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Mai 2021

Gespräch mit Staatssekretär Oliver Conz über die Wiederverbeamtung

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In einer Videokonferenz standen Staatssekretär Oliver Conz und Abteilungsleiter Carsten Wilke am 30. März 2021 rund eine Stunde für Fragen und Anregungen zur Wiederverbeamtung zur Verfügung. Für den BDF Hessen haben Sebastian Gräf, Christoph Schulz und Werner Schaaf daran teilgenommen. Nachdem die Absolventen der Laufbahnprüfung vom 25. März bereits direkt in das Beamtenverhältnis auf Probe als Forstoberinspektoren übernommen werden konnten, steht nun die Überführung der Angestellten beider Forstlaufbahnen an. Die wichtigste Nachricht ist: Es soll niemand schlechtergestellt werden. Damit wird eine Hauptforderung des BDF erfüllt!

Gruppen und Stufen

Jeder Einzelfall wird hierbei individuell betrachtet werden müssen, um möglichst gerecht und angemessen handeln zu können. Es wird grundsätzlich das Prinzip gelten, dass alle Überleitungen der Entgeltgruppen E 10 und E 11 zunächst nach A 10 und von E 13 und E 14 nach A 13 erfolgen sollen. Der Übergang von Leitungsfunktionen ab E 15 wird im Zuge von Einzelfallentscheidungen unter Einbindung der Landespersonalkommission stattfinden. Die Erfahrungsstufen werden grundsätzlich individuell so berechnet, als wäre die Beamteneigenschaft mit der Einstellung erworben worden. Nach Vorliegen der Stellenplanvoraussetzungen werden dann wieder entsprechende Beförderungen erfolgen können. Eventuelle Einkommensminderungen nach Überleitung sollen durch Ausgleichszahlungen ausgeglichen werden. Das Ministerium geht derzeit von rund 250 Angestellten aus, die übergeleitet werden können, und wird hierzu bei der Landesbetriebsleitung eine individuelle Beratung auf Wunsch anbieten. Neuausschreibungen der betroffenen Dienstposten wird es in diesem Zusammenhang nicht geben.

Private Krankenversicherung

Ein ganz wichtiger Punkt, um den sich der BDF Hessen kümmert, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung. Der BDF Hessen führt derzeit Gespräche mit dem BDF-Sozialwerk, um allen zur Überleitung vorgesehenen Beschäftigten spezielle Beratungen zur privaten Krankenversicherung und günstige Vertragskonditionen anbieten zu können. Hierzu informieren wir in Kürze.

Der Vorstand des BDF Hessen 

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Mai 2021

Laufbahnprüfung im Frühjahr optimal gelaufen

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FBZ Weilburg: Ende März ist die erste Laufbahnprüfung des Jahres erfolgreich absolviert worden. Trotz der coronabedingten Beschränkungen ist es allen 19 Kolleginnen und Kollegen gelungen, eine erfolgreiche Prüfung abzulegen. Der BDF Hessen gratuliert den erfolgreichen KandidatInnen ganz herzlich! Hierfür gilt der Dank des BDF nicht nur der Personalabteilung der Landesbetriebsleitung, sondern insbesondere auch den Akteuren des FBZ Weilburg, die durch ihren unermüdlichen Einsatz bestmögliche Voraussetzungen für die Prüfung bereitgestellt haben. Besonders erfreulich ist, dass nicht nur alle 19 KollegInnen bestanden haben, sondern dass es auch gelungen ist, noch am Abend der Zeugnisübergabe die direkte Übernahme ins Beamtenverhältnis anbieten zu können.

Der Landesbetriebsleiter, Herr Gerst, ließ es sich nicht nehmen, neben einer ansprechenden Festrede am Abend auch die Urkunden gemeinsam mit der Sachbereichsleiterin Personalentwicklung, Frau Dr. Gutsche-Stohldreier, zu überreichen. Auch Herrn Ltd. MR Karl Apel vom HMUKLV war es wichtig, am Abend der Urkundenübergabe beizuwohnen. Er begrüßte ausdrücklich „die gute und wichtige Entscheidung“ zur Rückkehr zur Verbeamtung in Hessen in einer sehr gelungenen Ansprache. Ein Dank soll hier nicht vergessen werden, nämlich der an die Ausbilderinnen und Ausbilder, die mit viel Engagement und Leidenschaft unseren forstlichen Nachwuchs auf den richtigen Weg bringen. Zwar ließen die aktuellen Einschränkungen keine Feierlichkeiten im großen Kreis zu, jedoch wird sich dies sicherlich mit Ende der Pandemie nachholen lassen, da alle neuen KollegInnen bleiben wollen!

Der BDF freut sich über diesen historischen Schritt, nahezu 20 Jahre lang wurde im Landesbetrieb HessenForst nicht verbeamtet. An diesem Erfolg hat der BDF unerlässlich gearbeitet und ist von dieser längst überfälligen Entscheidung begeistert, nicht nur im Sinne der Arbeitgeberattraktivität. 

Christoph Schulz

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Mai 2021

Simulierte Laufbahnprüfung als Generalprobe für AnwärterInnen

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Zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung lud der BDF Hessen Anfang März zu einer Generalprobe im Revier Rodenbach des Forstamts Hanau-Wolfgang ein. 18 (!) der 19 Anwärter und Anwärterinnen nahmen die Einladung an. An sechs Stationen mit so unterschiedlichen Themen wie Waldbau, Naturschutz oder Forsttechnik bekämpften die jungen Forstleute das Lampenfieber und probten für den „Ernstfall“. Schließlich geht es um ihre berufliche Zukunft. Die simulierte Laufbahnprüfung dient nicht der Wissensvermittlung, sondern vielmehr der Vorbereitung auf ein strukturiertes Prüfungsverhalten. Das Prüfungsteam unter Leitung von Landesjugendleiter Lukas Rippl und Revierförster Nils Koch gab jedem Aspiranten ein kurzes Feedback und wertvolle Tipps. Der BDF Hessen bedankt sich ganz herzlich bei dem jungen Prüfungsteam und wünscht dem forstlichen Nachwuchs alles Gute für Prüfung. 

Sigrun Brell


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   April 2021

Geschäftszimmer stärken bedeutet den Wald zu stärken

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Die Aufgaben, vor denen die Forstleute nicht nur in Hessen stehen, sind immens: Die Kalamitäten nach Windwurf und Käferbefall haben die Baumart Fichte in weiten Teilens Hessen vernichtet. Alle Waldbesitzarten erleiden erhebliche, für manche Betriebe existenzbedrohende Einkommensverluste. Nach drei Trockenjahren leiden auch unsere Laubbaumarten, vor allem unsere Buchen und Eschen, von der wir immer dachten, sie befinde sich bei uns im Optimum. Durch die Absterbeprozesse auch im Laubholz hat das Thema Verkehrssicherung ebenfalls einen erheblichen Stellenwert im Revieralltag eingenommen.

Unser Wald ist in der Pandemiezeit ein wichtiger Erholungsbereich für die Bevölkerung. Die Menschen suchen unsere Wälder auf, um sich zu erholen, Sport zu treiben, „durchzuatmen“ und die Natur zu genießen. Dieser Trend wird auch nach der Pandemie anhalten. Nicht zuletzt der Erhalt unserer biologischen Vielfalt und der Umweltbildung stellt unsneue Aufgaben bei der Bewirtschaftung unseres
Waldes.

Konkret reagierte das Umweltministerium mit dem 12-Punkte-Plan zur Abmilderung der Waldschäden auf die beschriebene Situation mit den folgenden Maßnahmen:

● Erlass der Extremwetterrichtlinie zur Förderung des KuPW mit Aufgabenzuweisungen an die Forstämter als untere Forstbehörde
● Staatswaldprogramm „Mischwald für morgen“
● Neue Schalenwildrichtlinie mit einem klaren Bekenntnis zu angepassten Wildbeständen, um eine Wiederbewaldung zu unterstützen
● Aufgabenzuwachs der Forstämter als untere Forstbehörde
● Neue Förderprogramme für den KuPW, Beratungsbedarf der Waldbesitzer

Die damit verbundene Aufgabenmehrung im Landesbetrieb HessenForst, insbesondere in den Forstämtern, hat bei der Evaluierung der Personalvereinbarung 2025 zu einer Reduktion der Personaleinsparungen vornehmlich im gehobenen Forstdienst geführt. Um die Maßnahmen des „12-Punkte-Plans für den hessischen Wald“ umsetzen zu können, müssen wir mehr forstliches Know-how auf die Fläche und in alle Arbeitsbereiche unseres Betriebs
bringen.

Der BDF Hessen sieht daher die Verlagerung von Aufgaben auf Beschäftigte des mittleren und gehobenen Verwaltungsbereichs als notwendig an, um Kapazitäten in der angespannten forstlichen Personalsituation zu schaffen. Die Wertschätzung für die qualifizierte Arbeit der Beschäftigten des Verwaltungsdienstes ist deutlich ausbaubar. Dies wurde in einer Umfrage des BDF Hessen aus dem Jahr 2016 sehr deutlich. Um das Potenzial des Verwaltungsdienstes zu nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden.

Dazu fordert der BDF Hessen:


1. Ausstattung der Geschäftszimmer mit ausreichender Personalkapazität: Die Evaluierung der Personalvereinbarung 2025 sieht eine Mehrung (Nichteinsparung) im Gesamtbetrieb von 38,5 Stellen in dieser Beschäftigtengruppe vor. Dabei gilt für den Verwaltungsbereich in den Forstämtern das Gleiche wie für die FörsterInnen. In vielen Forstämtern haben wir zu wenig Verwaltungsangestellte (man kam sich bereits vor Corona im Forstamt manchmal sehr einsam vor), viele Kolleginnen und Kollegen sind in einem Alter, in dem der Ruhestand naht. Wir benötigen auch in diesem Bereich zeitnah ein vernünftiges Konzept für einen gleitenden Generationsübergang.

2. Aufgabenevaluierung: Der BDF Hessen hält es nach 20 Jahren Landesbetrieb für zwingend erforderlich, auf allen Ebenen (Revier, Forstamt, LBL) eine Aufgabenevaluierung durchzuführen. Dabei müssen kritisch alle Aufgaben gerade im Bereich der Dokumentations- und Verwaltungspflichten geprüft werden. Aufgaben sowohl aus dem Bereich der Verwaltung, der Dokumentation oder anderer Arbeiten sollten da, wo sinnvoll, auf die Forstamtsebene verlagert werden.


3. Voraussetzungen für höherwertige, besser bezahlte Tätigkeiten schaffen: Bereits heute erledigen viele Verwaltungsangestellte höherwertige Tätigkeiten. Weitere Aufgaben könnten von der Revierleiter- oder Forstamtsleitungsebene übertragen werden. Der BDF Hessen fordert eine bessere Differenzierung in der Bezahlung der Angestellten. Ziel sollte es sein, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ausreichend EG-8-Stellen begründet werden können. Wir stehen in diesem Bereich insbesondere in den Ballungsräumen in starker Konkurrenz zu den kommunalen Arbeitgebern, die EG 8 oft bereits als Standardbezahlung vorsehen.


4. Mehr Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten schaffen: Über Jahre wurde kaum noch ausgebildet, die Fortbildungsmöglichkeiten zum/zur VerwaltungsfachwirtIn wurden nicht angeboten. Die Erfahrung auf den Forstämtern zeigt, dass im Durchschnitt die im eigenen Betrieb ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten sich viel schneller in die Vorgänge einarbeiten und ein besseres Verständnis für die forstlichen Fragen aufweisen. Die Übernahme qualifizierter Sachbearbeitung erfordert eine qualifizierte Fortbildung. Und nicht zuletzt wissen wir, dass es bereits heute Engpässe gibt, die frei werdenden Büroleiterstellen mit eigenem Personal zu besetzen. Die vor Kurzem erfolgte Ausschreibung von Fortbildungsplätzen zum/zur VerwaltungsfachwirtIn ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird vom BDF Hessen begrüßt.

Fazit: Geschäftszimmer stärken bedeutet, den Wald zu stärken! Ein starkes Geschäftszimmer erzeugt positive Effekte: von Büroarbeiten entlastete forstlich ausgebildete Mitarbeitende, die mehr Zeit in ihrem Wald und mit ihren Fachthemen verbringen, und Verwaltungsmitarbeitende in den Forstämtern, die eine Chance auf eine höherwertige Stelle und mehr Wertschätzung bekommen. Bei beiden Beschäftigtengruppen steigt dabei die Arbeitszufriedenheit, was ja aufgrund der letzten Mitarbeiterbefragungen auch ein wichtiges betriebliches Ziel sein muss. 

Matthias Schnücker

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    April 2021

Gute Fachkraft – gute Finanzkraft?

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Die Verbesserungen in (fast) allen Ebenen in der Forstverwaltung gehen an manchen KollegInnen wieder vorbei. Die Verbeamtung ist beschlossene Sache, der Kampf des BDF Hessen ist in der letzten Ausgabe deutlich nachgezeichnet worden. In der aktuellen Ausgabe wird noch einmal aufgezeigt, wie wichtig nicht nur eine gerechte Verteilung der Tätigkeiten, sondern auch der Möglichkeiten für alle Berufsgruppen und deren Chancen zur Weiterentwicklung ist.

In den letzten Jahren wurde viel erreicht, insbesondere auch in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsverbände. Eine Beschäftigtengruppe, welche jedoch in den letzten Jahren neben starken Verlusten in den Sollzahlen auch an Entwicklungsmöglichkeiten eingebüßt hat, ist die Gruppe der Forstwirte und Forstwirtinnen. Die KollegInnen an der Säge, die mit Einstieg ins Berufsleben in der Entgeltgruppe 5 festsitzen, obwohl sie als gut ausgebildete Fachkräfte den immer steigenden Anforderungen des Berufsbildes gerecht werden, fehlt es aus Sicht des BDF Hessen zum einen an der Möglichkeit, durch die Übernahme von bestimmten Tätigkeiten in die EG 6 aufzusteigen. Zum anderen werden bestehende Möglichkeiten nicht intensiv genug genutzt. In der derzeit gültigen Entgeltordnung zum „Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen  von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen“ wurde klar festgeschrieben, dass bei der Übernahme und Durchführung von hochwertigen Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang der Aufstieg in die Entgeltgruppe 6 möglich ist.

Die geneigte Leserschaft möge sich gedanklich damit auseinandersetzen, wo in den zurückliegenden Jahren mal was einfach war. Die katastrophalen Jahre haben sich auch auf unseren Wald ausgewirkt. Unsere KollegInnen auf allen Ebenen verrichten heute Arbeiten, die nicht mehr mit den Tätigkeiten von vor 25 Jahren zu vergleichen sind. Das sind Fakten, die aus Sicht des BDF Hessen bei den kommenden Tarifverhandlungen mit auf den Verhandlungstisch gehören.

Das Landesticket als Motivations- und Verbesserungsbringer hat auf den Großteil der Kollegenschaft keine Auswirkungen. Ich habe selten eine Bushaltestelle gefunden, an der die KollegInnen dank ihres Landestickets zu ihrem Arbeitsort in den Wald fahren können. Mit ein paar Euros mehr in der Tasche ließe sich vielleicht etwas mehr anfangen! 

Christoph Schulz

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      April 2021

Wolfgang Lorenz im Ruhestand

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Unser langjähriges und vor allem aktives Mitglied Wolfgang Lorenz ist im Februar in Pension gegangen. Stationen seines forstlichen Weges waren nach Jahren der Revierleitung das Forstlichen Informations-und Versuchswesen in Gießen, anschließend seine Arbeit in der Landesbetriebszentrale in Kassel im Bereich der Liegenschaften und zuletzt die Bereichsleitung Dienstleistung und Hoheit im Forstamt Romrod. Neben der dienstlichen Karriere war er stets im BDF Hessen engagiert, so ab 2001 Bezirksgruppenvorsitzender in Gießen und ab 2005 Vertreter im Gesamtpersonalrat (GPR). Sein umfangreiches Wissen war gerade im GPR sehr gefragt. Wenn in der Zentrale Termine, manchmal auch kurzfristig, anstanden, hat er meistens „Ja“ gesagt und die berufsständigen Themen vertreten. Daneben zeichnete er sich auch über die Grenzen des Berufsverbandes durch seine hohe persönliche Kompetenz aus. Dies war die Grundlage, dass sich seine und damit die Argumente des BDF sehr oft durchgesetzt haben. Der BDF Hessen bedankt sich bei ihm für sein langjähriges Engagement und wünscht ihm für den Ruhestand alles Gute! 

Sigrun Brell

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März 2021

Personalabbau gestoppt:
Personalvereinbarung 2013 zu zwei Dritteln überwunden

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Im November 2020 wurde per Mitarbeiterschreiben von Staatsministerin Hinz und Staatssekretär Conz unter der Überschrift „Wir sagen Danke“ mitgeteilt, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2020 eine grundlegende Abkehr von der bisherigen Personalpolitik beabsichtigt sei. Der BDF nimmt das aufatmend zur Kenntnis und ist gespannt, ob die unter intensiver Beteiligung des BDF Hessen zwischen HPR und Ministeriumsspitze ausgehandelten Ergebnisse im Haushalt 2021 wirklich umgesetzt werden. Noch ist dieser nicht veröffentlicht.

Wir erinnern uns: Am 24.01.2013 unterschrieben Volker Diefenbach, IG BAU und Vorsitzender des HPR, und Mark Weinmeister, Staatssekretär im HMUELV, die Vereinbarung „Grundsätze der Entwicklung der Personalstruktur beim Landesbetrieb HessenForst bis 2025 und unter Berücksichtigung der Beschäftigten der Landesforstverwaltung bei den Regierungspräsidien und des Ministeriums, Konzept für die Personalentwicklung“. Die Vereinbarung sah einen Personalabbau von ca. 335 Stellen vor (siehe Tabelle oben). Der für die Verwaltungsabläufe so wichtige mittlere Dienst in den Büros wurde in der Vereinbarung nicht differenziert behandelt, sondern mit einer pauschalen Einsparungsquote von 40 Stellen veranschlagt.

Im Gegenzug wurde ein Einstellungskorridor (außer für den mittleren Bürodienst) ausgehandelt, der eine jährliche Einstellung von 5 Personen des höheren Dienstes, 20 Personen des gehobenen Dienstes und jeweils 10 ForstwirtschaftsmeisterInnen und ForstwirtInnen vorsah. 

Die Vereinbarung hatte viele Haken. Sie war nach planmäßigen Abgängen berechnet, es stellte sich aber heraus, dass zunehmend unplanmäßig Personal verloren ging: vorzeitiger Ruhestand, Todesfälle und zunehmend auch Wechsel des Dienstherrn/Arbeitgebers. Zwischenzeitliche Ausgliederungen (Nationalpark, Naturschutzdatenhaltung) nahmen qualifizierte Stellen mit – ohne Einsparverpflichtung. Diese konzentrierte sich damit auf das verbliebene Personal. Die Einstellungskorridore wurden aus verschiedenen Gründen nicht konsequent eingehalten.

Der BDF Hessen stemmte sich von Beginn an gegen die Personaleinsparmaßnahmen. Er trug in Sachen dieses deutlichen und kontinuierlichen Personalabbaus nicht die Linie der IG BAU mit und ging in die Opposition. Die Themen Einhaltung des Einstellungskorridors und Beendigung der Abbauverpflichtung, letztlich der Kampf gegen die Vereinbarung, waren seit 2013 Hauptthema der BDF-Arbeit. Die Mitarbeitenden von HessenForst und in den anderen beteiligten Verwaltungen honorierten dies durch ihre Wahlentscheidungen bei den Personalratswahlen. Das Gewicht des BDF in  Gesamt- und Hauptpersonalrat stieg in den folgenden zwei Perioden deutlich, sodass die Stimme des BDF nicht mehr so übergangen werden konnte wie noch 2013.

Sturm „Friederike“ 2018 und die nachfolgende Borkenkäferkatastrophe machten deutlich, dass der Wald mit dem verringerten Personalkörper nicht mehr zu erhalten war. Sterbende Wälder machten und machen dies offensichtlich.

Im Herbst 2019 kam dann das Thema Evaluierung der Personalvereinbarung wieder in den Hauptpersonalrat und in die Verhandlung mit der Ministeriumsspitze. Allen Beteiligten war klar, dass die Vereinbarung von 2013 nicht mehr zu halten war. Den Verhandlungen kam zugute, dass bislang die meisten der zur Streichung vorgesehenen Stellen noch im Haushalt (Kapitel 0960) standen, allerdings mit dem Vermerk: „künftig wegfallend bis spätestens 31.12.2025“, vor allem in den Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 14 (siehe Haushalt/Stellenübersicht 2020 im Internet, Finanzministerium). Diese sogenannten KW-Vermerke verhinderten, dass die entsprechenden Stellen langfristig, das heißt über das Jahr 2025 hinaus, vergeben werden konnten.

Der BDF Hessen begrüßt sehr, dass durch Streichen der meisten KW-Vermerke nun zumindest Stabilität im Personalkörper von HessenForst gewährleistet werden kann und die entsprechenden Stellen jetzt entfristet bzw. mit Lebenszeitbeamten besetzt werden können. Eine Rücknahme von ca. 200 der ursprünglich 335 zur Streichung vorgesehenen Stellen bedeutet einen 2/3-Erfolg. Für das Land ist dies aktuell kein finanzieller Nachteil, da die Stellen ja noch geplant sind. Langfristig – spätestens ab 2025 – bedeutet das allerdings eine Änderung der Finanzprognose.

Leider ist es nicht gelungen, eine Personalmehrung gegenüber dem aktuellen Zustand auszuhandeln. Dennoch ist der BDF froh, dass es erreicht werden konnte, die von Anfang an utopischen Personaleinsparungspläne im Einklang mit der Ministeriumsspitze zu stoppen. Das Austarieren des tatsächlichen Personalbedarfs im Wald bzw. in den Büros und der zur Verfügung gestellten Stellen ist eine Daueraufgabe der Personalräte und Berufsverbände zusammen mit der Arbeitgeber- bzw. Dienstherrnseite. 

Dr. Gero Hütte von Essen

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März 2021

Jetzt ist es amtlich: Höhe der Besoldung in Hessen nicht mehr angemessen

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Die Höhe der Besoldung in Hessen ist nicht mehr angemessen und somit verfassungswidrig: Besoldungsempfänger dürfen nicht mit einer Besoldung abgespeist werden, die kaum merkbar über dem ALG-II-Satz liegt. Die Besoldung in der untersten Besoldungsstufe muss zwingend 15 % über der Grundsicherung (inklusive aller geldwerten Leistungen wie Kranken- und Pflegeversicherung oder Ersparnisse durch Sozialtarife) liegen, die einer vierköpfigen Familie zusteht. Darauf aufbauend folgen in festgelegten Abständen die weiteren Besoldungsstufen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020 zur Amtsangemessenheit der Berliner Richterbesoldung festgestellt und konkrete Vorgaben gemacht, wie die Besoldung der Beamten verfassungskonform zu gestalten ist.

In einem einschlägigen Artikel hat Dr. Martin Stuttmann, Vorsitzender Richter am VG Düsseldorf, am Beispiel des Ballungsraums Frankfurt dargelegt, dass diese verfassungsgemäße Anforderung erst ab der Besoldungsgruppe A 11 Stufe 1 in Hessen verwirklicht wird. Alle darunterliegenden Besoldungsgruppen entsprechen nach der Einschätzung Stuttmanns demnach nicht dem Alimentationsprinzip.

Der dbb Hessen führt bereits intensive Gespräche mit dem Hessischen Innenministerium zur Umsetzung des vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Mindestabstandsgebots im Hessischen Besoldungsgesetz. Im Laufe des Jahres sollen bereits konkrete Vorschläge vorliegen. Die vom dbb geführten Musterverfahren zur amtsangemessenen Besoldung sind daher zunächst ruhend gestellt worden.

Der BDF Hessen hatte seine verbeamteten Mitglieder bereits vor geraumer Zeit über die Zweifel des dbb an der amtsangemessenen Besoldung informiert und Betroffenen nahegelegt, vorsorglich Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung einzulegen. Der Beschluss des BVerfG bezieht sich zwar nur auf Besoldungsfragen, Stuttmann kommt aber in seinem Aufsatz zu dem Schluss, dass das vom BVerfG geforderte besoldungsrechtliche Mindestabstandsgebot mittelfristig auch Auswirkungen auf den Tarifbereich hat und der seit Langem geführten Diskussion zum „Lohnabstandsgebot“ neue Impulse geben wird.

(Dr. Martin Stuttmann: Die Besoldungsrevolution des BVerfG, NVwZ-Beilage 2020, 83) 

Dietrich Bräuer

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März 2021

Thema Wiederbewaldung: Hessen rüstet Saat- und Pflanzgutbereich auf

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Das Thema Wiederbewaldung wird uns mindestens das nächste Jahrzehnt intensiv beschäftigen. Engpass bleibt die Verfügbarkeit von geeignetem, herkunftsgesichertem Saat- und Pflanzgut. Die Bundesländer haben das durchweg erkannt. Hessen hat einen Plan.

Der Startschuss ist bereits gefallen. Am traditionellen Standort der einzigen hessischen Samendarre in Hanau-Wolfgang wird Deutschlands modernste Darretechnik installiert. In dieses zukunftsweisende Projekt wird Hessen erheblich investieren: Ein siebenstelliger Betrag ist eingeplant.

Dafür wurde einer der bestehenden Zapfenspeicher bereits abgerissen, um Platz zu schaffen. Auf einer Fläche von gut 700 Quadratmetern wird als nächster Schritt zunächst eine neue Arbeitshalle gebaut. Die Technikberatung wird dabei von einem einchlägigen Unternehmen übernommen.

Gleichzeitig soll im Forstamt Hanau-Wolfgang ein Koordinierungszentrum zur Beschaffung von Saat-und Pflanzgut eingerichtet werden. Die Ausschreibung einer Bereichsleitung Vermehrungsgut ist bereits erfolgt. Im zweiten Schritt werden auch Veränderungen im Bereich der Baumschule Wolfgang folgen, die den hessischen Staatswald mit Pflanzenmaterial versorgt.

Mit der Stabilisierung der eigenen Strukturen reagiert Hessen auch auf die laufenden Veränderungen im Darre- und Forstbaumschulbereich, wo die Entwicklung hin zur Bildung immer größerer Betriebe geht. 

Sigrun Brell 

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Februar 2021

20 Jahre Kampf um den Beamtenstatus – ein zäher Weg!

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Per Mitarbeiterbrief wurde im Herbst 2020 mitgeteilt, dass bei HessenForst der Beamtenstatus wieder eingeführt wird. Wenn nun im Jahr 2021 tatsächlich die ersten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbeamtet werden, geht ein langer Weg des BDF Hessen erfolgreich zu Ende: Mit Gründung des Landesbetriebes HessenForst im Jahr 2001 sollte eines der Grundprinzipien sein, die Hoheitsfunktion bis auf Restbestände einer Unteren Forstbehörde aus der Multifunktionalität herauszulösen und damit Beamte überflüssig zu machen. Der BDF Hessen hielt dies von Beginn an für sachlich falsch. Er manifestierte dies in seinen Grundsätzen von 2005, die bis heute gelten: „Der BDF Hessen befürwortet das Berufsbeamtentum als leistungsfähigen und zuverlässigen Stabilitäts- und Sicherheitspfeiler für den Standort Hessen.“

Allerdings war das Thema zu Beginn des Landesbetriebes in Anbetracht vieler anderer Schwierigkeiten – insbesondere der Tatsache, dass kein frisches Personal eingestellt wurde – nicht prioritär. Erst als im Zuge des Sturms „Kyrill“ wieder junge Forstleute eine Chance bekamen, stellte sich die Beamtenfrage neu. In Gesprächen mit Landesbetriebsleitung und Forstministerium versuchte der BDF Hessen zunächst, den Beamtenstatus auf dem Verhandlungswege zu erreichen. Da dies ergebnislos belieb, sah sich der BDF gezwungen, 2010 eine Petition an den Hessischen Landtag diesbezüglich einzureichen (siehe BDF aktuell 3/2010). Die Antwort war leider so formuliert, dass zwar grundsätzlich herausgelesen werden konnte, dass der Argumentation des BDF gefolgt werden kann, aber kein eindeutiger Auftrag an die Zuständigen erging, das Personal tatsächlich zu verbeamten.

2010 machte der BDF Hessen die Beamtenfrage zum Thema seiner Jahreshauptversammlung und damit zu einem Jahresschwerpunkt. Der Vorsitzende des DBB Hessen hielt eine viel beachtete Rede zum Thema: „Verbeamtung in Landesbetrieben – eine Win-win-Situation für alle“. 2012 gab der BDF sein grundsätzliches „Positionspapier des BDF Hessen zur personellen und organisatorischen Zukunft des Landesbetriebs Hessen-Forst“ heraus. Darin wurde festgestellt: „Hessen-Forst braucht attraktivere Arbeitsplätze in allen Beschäftigtenbereichen, dazu gehört: (…) – Wiedereinführung der Verbeamtung im gehobenen und höheren Dienst u. a. zur dauerhaften Personalbindung“.

In den Wahlkampffragen von 2013 an die zur Landtagswahl antretenden Parteien wurde ebenfalls nach ihrer Haltung zur Rückkehr zum Beamtentum gefragt. 2013 hatte sich aus den inzwischen zahlreichen forstlichen Angestellten eine Initiative gebildet, die das Anliegen bewusst unabhängig voranbringen wollte. Hier unterstützte der BDF u. a. durch aktive Mitarbeit von Vorstandsmitgliedern. Das Ergebnis war ein offener Brief, der gut recherchiert der Landesbetriebsleitung überreicht wurde, aber leider wirkungslos blieb. Spätestens hier war dem BDF klar, dass die Zeit noch nicht reif war und man daher das Thema nachhaltig und ausdauernd wachhalten muss. Es galt zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die eine Umkehr unmöglich machen würden.

Da bei anderen Dienstherren im Land der Beamtenstatus für Forstleute weiterhin eine Option war, konnte die Hoffnung für die jungen Leute aufrechterhalten werden, über Umwege dennoch eine Verbeamtung zu erreichen. Außerdem wurde im Landesbetrieb und darüber hinaus die Attraktivität des Beamtenstatuses deutlich. Als in den Jahren 2012 bis 2014 die Entgeltordnung zum TV-H verhandelt wurde, war es eine besondere Herausforderung, die Laufbahnbefähigung – Voraussetzung einer späteren Verbeamtung – gegenüber der IG BAU im gehobenen und höheren Dienst als Einstufungsmerkmal durchzusetzen. In zähen Verhandlungen erreichte der BDF Hessen den Kompromiss, dass statt des Begriffs „Laufbahnbefähigung für …“ die Formulierung „Qualifizierung für die Laufbahn des …“ eingesetzt wurde. Damit konnte verhindert werden, dass aufgrund geschaffener Tatsachen die Angestelltenverhältnisse auf Dauer fixiert wurden.

Somit blieb die nun für 2021 in Aussicht gestellte Rückkehr ins Beamtenverhältnis grundsätzlich für alle entsprechenden Personen möglich. Für den Landesbetrieb HessenForst ergab sich so weiterhin die Notwendigkeit, die Laufbahnvoraussetzungen im Rahmen der Ausbildung zu schaffen. Bei den Verhandlungen zur Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den gehobenen und höheren Forstdienst 2013 bis 2014 setzte sich der BDF Hessen intensiv dafür ein, dass die Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis erhalten blieben. Ein Trainee-System lehnte er ab. In seiner Stellungnahme heißt es u. a.: „Der BDF Hessen sieht es als wichtig an, dass die Anwärter- und die Referendarausbildung die notwendigen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis schaffen.“

Eine weitere Gefahr kam 2014 mit der Diskussion um den Verzicht auf die Anwärterzeit im Zuge eines dualen Studiums auf. Sosehr der BDF-Hessen grundsätzlich ein duales Studium befürwortete, so sehr beharrte er auf der Laufbahnbefähigung für die bei HessenForst Einzustellenden. Über die ganzen Jahre hielt der BDF Hessen das Problem wach in Gesprächen mit der Landesbetriebsleitung, dem Forstministerium, über die Personalräte, in Diskussionen in den Vorstandssitzungen, in diversen Beiträgen in BDF aktuell und vielen anderen Vorstößen. Mit leiser Freude wurde beobachtet, dass von Landeshaushalt zu Landeshaushalt die Beamtenstellen grundsätzlich erhalten blieben – auch dies eine deutliche Erleichterung einer Rückkehr zu Beamtenverhältnissen und ein Zeichen, dass keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden sollten.

2020 war dann die Zeit reif, wohl durch den Konkurrenzdruck sich bildender kommunaler Forstverwaltungen mit Verbeamtungsangebot, eine Richtungsänderung zu bedenken und vonseiten des Forstministeriums zu verkünden. Wenn nach der Laufbahnprüfung im März 2021 wieder die ersten Beamten regulär eingestellt werden, ist für den BDF Hessen ein wesentliches, langjähriges Ziel erreicht. Wir danken allen, die daran mitgewirkt haben, den Mut nicht haben sinken lassen und sich den Glauben an die Verwirklichung bewahrt haben – vom Pensionär bis zur Ministeriumsspitze.

Dieser Schritt kommt nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesforstverwaltung zugute – auch die Arbeitgeber im Wettbewerb, innerhalb wie außerhalb Hessens, werden sich überlegen müssen, wie sie in Zukunft ihr Personal werben und binden. Der BDF Hessen wird nun daran arbeiten, die mitarbeiterfreundliche Überführung der Angestellten in die Beamtenverhältnisse zu begleiten. Zunächst ist aber klar, dass zumindest die neu Einzustellenden unverzüglich verbeamtet werden müssen. 

Dr. Gero Hütte-von Essen

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Februar 2021

Herzlichen Glückwunsch – 20 Jahre PEFC Hessen und ein neues Zertifikat!

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Der BDF Hessen hat gleich zwei gute Gründe, der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe Hessen (RAG) herzlich zu gratulieren: Der erste Grund ist ein stolzes Jubiläum. Vor 20 Jahren wurde die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e. V. unter Mitwirkung des BDF gegründet. Seit dieser Zeit steht das PEFC-Siegel als zuverlässiger Nachweis einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung allen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Hessen zur Verfügung. Leider wurde die geplante Jubiläumsfeier Opfer der Corona-Pandemie. Aber aufgeschoben ist bekanntlich ja nicht aufgehoben!

Der zweite Grund: Die RAG erhielt zum 01.12. das neue PEFC-Zertifikat. Die Region Hessen hat den aufwendigen Re-Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen und erfüllt alle Voraussetzungen für die nächste Zertifizierungsperiode. Das bedeutet, dass zertifizierte hessische Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auch in den nächsten fünf Jahren ihr nachhaltiges Wirtschaften mit der PEFC-Urkunde belegen dürfen. In Hessen sind rund 89 Prozent der Wälder mit rd. 785.000 ha nach PEFC zertifiziert. 

Der BDF bedankt sich bei dem Vorsitzenden der RAG Detlef Stys und den beiden Regional-Assistenten Cornelia Pauls und Martin Kempkes für die erfolgreiche Arbeit. Wir freuen uns auf die weitere Mitarbeit in der RAG, um die Erfolgsgeschichte von PEFC Hessen gemeinsam zum Wohle des Waldes fortzusetzen!

Weitere Informationen zu PEFC in Hessen: https://pefc.de/fur-waldbesitzer/pefc-meiner-region/pefchessen/ 

Peter Schönke
(20 Jahre PEFC-Beauftragter
des BDF und Gründungsmitglied der RAG) 

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Februar 2021

Endlich! Aktivierung des Forstschädenausgleichsgesetzes

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Endlich ist der Vorstoß zur Aktivierung des Forstschädenausgleichsgesetzes unternommen worden! Der BDF Hessen hatte das schon 2019 in seinen Forderungen für einen Zukunftsplan für den Wald angemahnt (siehe BDF aktuell 9/2019). Entsprechend unterstützt der BDF Hessen den Vorstoß: Wer Wald besitzt, kann der Pflicht zur Erhaltung des Waldes nur nachkommen, wenn das Kalamitätsholz schnellstmöglich und vollständig aus den gefährdeten Bereichen entfernt wird. Dies ist nur möglich, wenn der Holzmarkt aufnahmefähig ist. Der Holzmarkt ist nicht ausreichend aufnahmefähig, wenn wieder zunehmend gesundes Holz den Absatz von Kalamitätsholz behindert, wie derzeit in einzelnen Regionen Süddeutschlands zu beobachten ist. Daher ist der Schritt als eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung des Waldes längst überfällig! 

Dr. Gero Hütte-von Essen

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Januar 2021

Ergänzung der forstlichen Förderung „Extremwetterrichtlinie“ steht an!

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Die Ergänzung und Erweiterung der Extremwetterrichtlinie vom September 2019 steht an.

Damit werden weitere wichtige Punkte aus dem 12-Punkte-Programm der Landesregierung zum Erhalt der hessischen Wälder im Klimawandel umgesetzt. Den Ankündigungen folgen damit Taten, was der BDF-Landesverband ausdrücklich begrüßt.

Konkret geht es darum, dass die Verkehrssicherung als Förderungstatbestand aufgenommen wird. Weiterhin wird das Förderangebot für die Wiederaufforstung präzisiert und erweitert. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Senkung der Bagatellgrenze für den Kommunalwald, sodass die Förderungsmöglichkeiten für diese Waldbesitzer erhöht werden können.

Im nicht von HessenForst betreuten Wald sollen künftig die Ausgaben zur forstfachlichen Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von Maßnahmen förderfähig werden.

Insgesamt wird die Förderung noch mal ausgeweitet.

Das ist in der derzeitigen schwierigen Lage sicher der richtige Schritt.

Als Berufsverband haben wir im Rahmen unserer Beteiligungsmöglichkeiten darauf aufmerksam gemacht, dass die Umsetzung der Programme (Beratung der Waldbesitzer, Mithilfe bei der Antragstellung, forstfachliche Stellungnahme etc.) nur mit ausreichenden Personalkapazitäten zu stemmen ist. Wir stellen fest, dass dieser Punkt auf dem einen oder anderen Forstamt bereits einen Engpass darstellt..

Von der Inanspruchnahme von zusätzlichen Arbeitsressourcen ist nicht nur der Revierleiter- und Hoheitsstrang in den Forstämtern betroffen, sondern dies betrifft das Förderdezernat beim Regierungspräsidium umso mehr.

Die Anzahl der Anträge und damit verbunden das Fördervolumen sind sehr stark gestiegen. Die zuständigen Kollegen und Kolleginnen arbeiten bereits jetzt an der Grenze des Möglichen. Gleichzeitig erwarten die Waldbesitzer in ihrer Not zeitnah ihre Förderbescheide. Wer schon mit Förderprogrammen gearbeitet hat, kennt die schwierige Materie, die immer komplizierter zu werden scheint.

Der BDF-Landesverband hat deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht, darauf hinzuwirken, dass die neue Richtlinie sprachlich klar und praxistauglich wird.

Wir hoffen, dass diese – optimalerweise mit ausreichend Personal unterbaut – ein Erfolg wird. 

Stefan Rickert
Mitglied Landesforstausschuss

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